Pfandverwertungsfrist verlängern
Wenn Sie die Pfandverwertungsfrist verlängern möchten, müssen Sie dies beantragen.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung
Wenn Sie die Pfandverwertungsfrist verlängern möchten, müssen Sie dies beantragen.
Beschreibung
Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Frist verlängert werden.
Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Dierdorf - 3.4 Gewerbe- und Gaststättenamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Monika Jensen
Hausanschrift
E-Mail: monika.jensen@vg-dierdorf.de
Fax: 02689 291-73001
Telefon Festnetz: 02689 291-3001
Internet
erforderliche Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Pfandleiherlaubnis
- ggf. Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren
Voraussetzungen
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:
- eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht,
- ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann,
- wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Fristverlängerung, Pfandrecht, Pfandleiher, Pfandschein, Pfandgläubiger, Pfandkredit