Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung
    99050132019000

    Registrierung eines Brütereibetriebs beantragen

    Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Behörde registrieren lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Behörde registrieren lassen.

    Folgende Betriebe müssen registriert werden:

    • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
    • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren

    Erfüllt ein Betrieb mindestens eines der oben genannten Kriterien, muss er dies durch einen Antrag anzeigen.
     

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag auf Registrierung als Brüterei, Zucht- oder Vermehrungsbetrieb  
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
    • Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
    • Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Registrierung wird dem Betrieb eine Kennnummer erteilt. Diese Kennnummer ergibt sich unter anderem aus der jeweiligen Betriebsart; das heißt eine reine Brüterei erhält eine andere Kennziffer als zum Beispiel ein Vermehrungsbetrieb mit angeschlossener Brüterei. 

    Das bedeutet, dass für jeden Betrieb, der sich mit einem oder mehreren dieser Bereiche befasst, ein separater Registrierungsantrag erforderlich ist.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.10.2025

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2021
    Technisch geändert am 24.10.2025

    Stichwörter

    Tierhaltung, Tiere, Verbraucherschutz, Eier, Küken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020