Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige

    Sprengstoffgesetz verantwortliche Personen anzeigen

    Beschreibung

    Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Betriebes, der den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, verantwortliche Personen nach § 19 Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle anzeigen. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord oder Süd

    Zuständigkeit

    Ihr Ansprechpartner ist die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord oder Süd.

    Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten Rheinland-Pfalz wenden.

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Befähigungsschein (Scan oder Kopie), falls dieser von einer anderen Behörde ausgestellt wurde.

    Formulare

    Formlos

    Voraussetzungen

    Die schriftlich bestellte Person muss im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins sein. Ein Befähigungsschein ist eine persönliche   Erlaubnis für die Tätigkeit mit Sprengstoff.

    Im Befähigungsschein muss die Art der Tätigkeit aufgelistet sein, für die die Person im Betrieb verantwortlich sein soll.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung sind unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de