Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen nachkommen
Sie ziehen für mehr als 3 Monate in einKrankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung ein? Dann müssen Sie sich unter gewissen Vrraussetzungen anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Ansprechpartner
Gemeinde Mutterstadt - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Michaela Houben
Postanschrift
Oggersheimer Straße 10
67112 Mutterstadt
Gebäude: Rathaus
Fax: 06234 9464-48
Telefon Festnetz: 06234 9464-15
E-Mail: buergerdienste@mutterstadt.de
Frau Margit Mollenhauer
Frau Sabrina Schmidt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.01.2016