Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen nachkommen
Sie ziehen für mehr als 3 Monate in einKrankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung ein? Dann müssen Sie sich unter gewissen Vrraussetzungen anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Hinweise für Limburgerhof: Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen nachkommen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis und Reisepass der umzumeldenden Person
- Wohnungsgeberbestätigung
- Fahrzeugschein, bei Umzügen innerhalb des Rhein-Pfalz-Kreises
- Vollmacht, sofern die Ummeldung durch eine andere Person erfolgt
- Personalausweis der bevollmächtigten Person
zuständige Stelle
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Ansprechpartner
Gemeinde Limburgerhof - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Monique Curca
Frau Sandra Knörr
Frau Angelina Ventura
Frau Stefanie Vogiatzoglou
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.01.2016