Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen nachkommen

    Sie ziehen für mehr als 3 Monate in einKrankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung ein? Dann müssen Sie sich unter gewissen Vrraussetzungen anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind. 

    zuständige Stelle

    Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt

    Ansprechpartner

    Gemeinde Böhl-Iggelheim - Fachbereich 3 ''Bürgerdienste''

    Adresse

    Postanschrift

    Am Schwarzweiher 7

    67459 Böhl-Iggelheim

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Verwaltung: Montags durchgehend von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstags - freitags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Einwohnermeldeamt: Montags und donnerstags durchgehend von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06324 963-0

    Fax: 06324 963-170

    E-Mail: info@boehl-iggelheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.01.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de