Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen nachkommen
Sie ziehen für mehr als 3 Monate in einKrankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung ein? Dann müssen Sie sich unter gewissen Vrraussetzungen anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Ansprechpartner
Gemeinde Böhl-Iggelheim - Fachbereich 3 ''Bürgerdienste''
Adresse
Postanschrift
Am Schwarzweiher 7
67459 Böhl-Iggelheim
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Allgemeine Verwaltung: Montags durchgehend von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstags - freitags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Einwohnermeldeamt: Montags und donnerstags durchgehend von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tanja Morlock
Postanschrift
Am Schwarzweiher 7
67459 Böhl-Iggelheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06324 963-112
Fax: 06324 963-170
E-Mail: tanja.morlock@boehl-iggelheim.de
Frau Cosima Reinhardt
Postanschrift
Am Schwarzweiher 7
67459 Böhl-Iggelheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 06324 963-170
Telefon Festnetz: 06324 963-111
Frau Ilona Sturm
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.01.2016