Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen nachkommen
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Sie ziehen für mehr als 3 Monate in einKrankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung ein? Dann müssen Sie sich unter gewissen Vrraussetzungen anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Abt. 2 - Ordnungs-, Schul- und Sozialabteilung
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Lukas Oppermann
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06305 71-135
E-Mail: lukas.oppermann@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Dagmar Schürger
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: dagmar.schuerger@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Fax: 06305 71-190
Telefon Festnetz: 06305 71-144
Melanie Schmitt
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: melanie.schmitt@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06303 913-122
Fax: 06303 4888
Marie-Janette Müller-Pratt
Heike Ebling
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06305 71-133
Fax: 06305 71-190
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Heike Hemmer
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06303 4888
E-Mail: heike.hemmer@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06303 913-121
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016