Staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung Zulassung

    Erste juristische Staatsprüfung ablegen

    Die Erste Prüfung stellt keine eigenständige Prüfung dar, sondern besteht aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung.

    Beschreibung

    Die Erste Prüfung stellt keine eigenständige Prüfung dar, sondern besteht aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung. Die Präsidentin oder der Präsident des Prüfungsamtes stellt das Zeugnis über die erste Prüfung aus, welches die Ergebnisse der bestandenen universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der bestandenen staatlichen Pflichtfachprüfung ausweist sowie eine Gesamtnote, in die das Ergebnis der bestandenen staatlichen Pflichtfachprüfung mit 70% und das Ergebnis der bestandenen universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit 30% einfließt.

    zuständige Stelle

    Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

    Zuständigkeit

    Wenn Sie Ihre staatliche Pflichtfachprüfung in Rheinland-Pfalz bestanden haben, wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Ludwig-Str. 6-8

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 165876

    E-Mail: lpa@jm.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.08.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 22.03.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Da das Zeugnis über die staatliche Pflichtfachprüfung beim Prüfungsamt vorliegt, müssen Sie nur das Zeugnis über die bestandene universitäre Schwerpunktbereichsprüfung beim Prüfungsamt einreichen.

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses über die Erste Prüfung

    Voraussetzungen

    Sie müssen sowohl die staatliche Pflichtfachprüfung als auch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestanden haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Klage zum Verwaltungsgericht erheben. Sollte das Zeugnis offensichtlich fehlerhaft ausgestellt worden sein, z.B. falsche Universität benannt oder falsche Notenübertragung/-Berechnung, so wird darum gebeten, dies dem Prüfungsamt mitzuteilen. Eine Korrektur erfolgt dann unverzüglich und Ihnen wird ein neues Zeugnis über die Erste Prüfung ausgestellt.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie beide Prüfungsteile, also die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und die staatliche Pflichtfachprüfung, bestanden haben, reichen Sie das Zeugnis über die bestandene universitäre Schwerpunktbereichsprüfung beim Prüfungsamt ein. Anschließend wird Ihnen das Zeugnis über die bestandene Erste Prüfung ausgestellt.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten, jedoch wird im eigenen Interesse dazu geraten, das Zeugnis über die bestandene universitäre Schwerpunktbereichsprüfung beim Prüfungsamt vorzulegen, sobald Ihnen dieses von der Universität ausgestellt wurde, damit Sie sich baldmöglichst für den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben können.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 1 bis 3 Tage.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie die Erste Prüfung bestanden haben, sind Sie befugt, die Bezeichnung „Refendarin jur. (Ref. jur.)“ oder „Referendar jur. (Ref. jur.)“ zu führen. Mit dem Zeugnis über die Erste Prüfung können Sie sich zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.

    FAQ

    Was muss ich tun, wenn ich einen erfolgreichen Notenverbesserungsversuch unternommen habe?

    Wenn Sie sich in der staatlichen Pflichtfachprüfung verbessert haben, müssen Sie bei Vorliegen des Zeugnisses über die bestandene universitäre Schwerpunktbereichsprüfung beim Prüfungsamt nichts weiter tun. Das neue Zeugnis über die bestandene Erste Prüfung wird Ihnen unaufgefordert durch das Prüfungsamt ausgestellt und übersandt.

    Wenn Sie sich in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung verbessert haben, müssen Sie das Zeugnis über diese Prüfung beim Prüfungsamt für Juristen einreichen, damit Ihnen anschließend ein neues Zeugnis über die bestandene Erste Prüfung ausgestellt und übersandt werden kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch JM am 06.08.2021

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zeugnis erhalten, erste Juristische Staatsprüfung, erstes Staatsexamen Jura

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)