Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben. Die Antragstellung kann auch durch eine vertretende Person erfolgen.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen
Für einen Heimbewohner können Sie als Betreuer die Befreiung von der Ausweispflicht veranlassen.
Beschreibung
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustands nicht mehr in der Lage sind, in Ihrem Zuhause zu leben.
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die Befreiung für sich zu beantragen, kann dies auch eine vertretende Person für Sie vornehmen. Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist Ihre Personalausweisbehörde an Ihrem Wohnort, bei der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Hinweise für Lambsheim-Heßheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim
Zuständig sind unsere Bürgerbüros.
Zuständig sind unsere Bürgerbüros.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bianca Piffer
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06233 3791-324
Fax: 06233 3791-160
E-Mail: b.piffer@lambsheim-hessheim.de
Frau Annelie Fuksa
Besucheranschrift
Fax: 06233 3791-160
E-Mail: a.fuksa@lambsheim-hessheim.de
Telefon Festnetz: 06233 3791-321
Frau Lina Buch
Besucheranschrift
Fax: 06233 3791-160
E-Mail: l.buch@lambsheim-hessheim.de
Telefon Festnetz: 06233 3791-326
Frau Sabrina Ott
Besucheranschrift
E-Mail: s.ott@lambsheim-hessheim.de
Telefon Festnetz: 06233 3791-323
Fax: 06233 3791-160
Frau Heike Raimer
Besucheranschrift
E-Mail: h.raimer@lambsheim-hessheim.de
Telefon Festnetz: 06233 3791-320
Fax: 06233 3791-160
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis, dass Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
- bei einem Antrag durch eine vertretende Person:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen
- Betreuendenausweis
- Ausweis-Dokument der vertretenden Person, zum Beispiel
- Personalausweis oder Reisepass
Hinweise für Lambsheim-Heßheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- bei einem Antrag durch eine vertretende Person:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuendenausweis
- Ausweis-Dokument der vertretenden Person
- Attest vom Arzt bzgl. Einschränkung Mobilität
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- bei einem Antrag durch eine vertretende Person:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuendenausweis
- Ausweis-Dokument der vertretenden Person
- Attest vom Arzt bzgl. Einschränkung Mobilität
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise Innenministerium des Bundeslandes
Verfahrensablauf
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
- Sie oder eine Sie vertretende Person stellen einen formlosen Antrag oder füllen ein Antragsformularauf Befreiung von der Ausweispflicht Ihrer zuständigen Personalaausweis-Behörder aus
- Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
- Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei (siehe „Welche Unterlagen werden benötigt?“).
- Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Gemeinde/Stadtoder
- Sie oder Ihre vertretende Person gehen persönlich zur zuständigen Behörde.
- Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 12.08.2022
Stichwörter
einwilligungsunfähig, Krankenhaus, handlungsunfähig, elektronischer Personalausweis, Dauerhafte Unterbringung, PA, Ausweis, Ausweispflicht, nPA, Handlungsunfähigkeit, Pflegeheim, Personalausweis, Befreiung, Personaldokument, Einwilligungsunfähigkeit, ePA