Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben. Die Antragstellung kann auch durch eine vertretende Person erfolgen.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen
Für einen Heimbewohner können Sie als Betreuer die Befreiung von der Ausweispflicht veranlassen.
Beschreibung
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustands nicht mehr in der Lage sind, in Ihrem Zuhause zu leben.
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die Befreiung für sich zu beantragen, kann dies auch eine vertretende Person für Sie vornehmen. Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Hinweise für Worms: Personalausweise
online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:
hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)
Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.
Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
(0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:
- Worms-Neuhausen
- Worms-Pfeddersheim
- Worms-Rheindürkheim
- Worms-Horchheim
online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:
hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)
Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.
Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
(0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:
- Worms-Neuhausen
- Worms-Pfeddersheim
- Worms-Rheindürkheim
- Worms-Horchheim
Hinweise für Worms: Ausweispflicht, Befreiung
Grundsätzlich ist jeder deutsche Staatsangehörige, ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, ein Ausweisdokument zu besitzen.
In Ausnahmefällen kann jedoch eine Befreiung von dieser Ausweispflicht beantragt werden.
Grundsätzlich ist jeder deutsche Staatsangehörige, ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, ein Ausweisdokument zu besitzen.
In Ausnahmefällen kann jedoch eine Befreiung von dieser Ausweispflicht beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist Ihre Personalausweisbehörde an Ihrem Wohnort, bei der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro
Beschreibung
Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.
In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
--> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen)
oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.
Jetzt gleich online erledigen!
Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:
- NEU: Kfz online zulassen, ummelden, abmelden, Leasingbriefauskunft & Wunschkennzeichen
- weitere Online-Dienste nutzen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich)
Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)
- Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
- Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen.
Es sind nur Kartenzahlungen möglich!
Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, 67550 Worms
Frau Simone Lampe (Kontaktdaten siehe unten) '
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Pfeddersheim: Schlossstraße 48, 67551 Worms
Frau Stefanie Wetzel Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Horchheim: Alter Marktplatz 1, 67551 Worms
Frau Edith Baier (Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Sie haben Fragen?
Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0
Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99
Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  
Kontakt
E-Mail: buergerservice@worms.de
Fax: +49 6241 853-3799
Internet
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis, dass Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
- bei einem Antrag durch eine vertretende Person:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen
- Betreuendenausweis
- Ausweis-Dokument der vertretenden Person, zum Beispiel
- Personalausweis oder Reisepass
Hinweise für Worms: Personalausweise
Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:
- der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
- wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
- 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss
Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:
- der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
- wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
- 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise Innenministerium des Bundeslandes
Verfahrensablauf
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
- Sie oder eine Sie vertretende Person stellen einen formlosen Antrag oder füllen ein Antragsformularauf Befreiung von der Ausweispflicht Ihrer zuständigen Personalaausweis-Behörder aus
- Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
- Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei (siehe „Welche Unterlagen werden benötigt?“).
- Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Gemeinde/Stadtoder
- Sie oder Ihre vertretende Person gehen persönlich zur zuständigen Behörde.
- Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise für Worms: Personalausweise
Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre 37,00 €
Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre 22,80 €
Vorläufiger Personalausweis* 10,00 €
*Hinweis:
Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.
Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre 37,00 €
Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre 22,80 €
Vorläufiger Personalausweis* 10,00 €
*Hinweis:
Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 12.08.2022
Stichwörter
einwilligungsunfähig, Krankenhaus, handlungsunfähig, elektronischer Personalausweis, Dauerhafte Unterbringung, PA, Ausweis, Ausweispflicht, nPA, Handlungsunfähigkeit, Pflegeheim, Personalausweis, Befreiung, Personaldokument, Einwilligungsunfähigkeit, ePA