Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen

    Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen

    Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben. Die Antragstellung kann auch durch eine vertretende Person erfolgen.

    Für einen Heimbewohner können Sie als Betreuer die Befreiung von der Ausweispflicht veranlassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustands nicht mehr in der Lage sind, in Ihrem Zuhause zu leben.


    Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die Befreiung für sich zu beantragen, kann dies auch eine vertretende Person für Sie vornehmen. Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Hinweise für Worms: Personalausweise

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.

    Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

    online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      zuständige Stelle

      Zuständig ist Ihre Personalausweisbehörde an Ihrem Wohnort, bei der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

      Ansprechpartner

      Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

      Beschreibung

      Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

      Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
      Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

      Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

      Jetzt gleich online erledigen!
      Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

      Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

      • Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
      • Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

      Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

      In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
      Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

      Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

      Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
      Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

        Adresse

        Hausanschrift

        Postanschrift Folzstraße 5

        67547 Worms

        Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

        Öffnungszeiten

        Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

        Kontakt

        Internet

        Version

        Technisch geändert am 12.06.2024

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        erforderliche Unterlagen

        • schriftlicher Antrag
        • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
        • Nachweis, dass Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
        • bei einem Antrag durch eine vertretende Person:
          • Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen
          • Betreuendenausweis
          • Ausweis-Dokument der vertretenden Person, zum Beispiel    
          • Personalausweis  oder Reisepass

        Hinweise für Worms: Personalausweise

        Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:

        • der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
        • wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
        • 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss

        Formulare

        • Formulare vorhanden: Ja
        • Schriftform erforderlich: Ja
        • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
        • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
        • Online-Dienste vorhanden: Nein

        Voraussetzungen

        • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
        • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
        • Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
        • Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

        Rechtsgrundlage(n)

        Rechtsbehelf

        • Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise Innenministerium des Bundeslandes

        Verfahrensablauf

        Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

        • Sie oder eine Sie vertretende Person stellen einen formlosen Antrag oder füllen ein Antragsformularauf Befreiung von der Ausweispflicht Ihrer zuständigen Personalaausweis-Behörder aus
        • Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
        • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei (siehe "Welche Unterlagen werden benötigt?").
        • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Gemeinde/Stadtoder
        • Sie oder Ihre vertretende Person gehen persönlich zur zuständigen Behörde.
        • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.

        Kosten

        Es fallen keine Kosten an.

        Hinweise für Worms: Personalausweise

        Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre     37,00 €
        Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre        22,80 €
        Vorläufiger Personalausweis*                                   10,00 €

        *Hinweis: 
        Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.

        Gültigkeitsgebiet

        Rheinland-Pfalz

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben am 12.08.2022

        Version

        Technisch geändert am 01.06.2024

        Stichwörter

        einwilligungsunfähig, handlungsunfähig, Dauerhafte Unterbringung, Krankenhaus, Personaldokument, nPA, elektronischer Personalausweis, Handlungsunfähigkeit, Befreiung, PA, ePA, Personalausweis, Ausweis, Pflegeheim, Ausweispflicht, Einwilligungsunfähigkeit

        Sprachversion

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Deutsch

        Sprache: de