Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen

    Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen

    Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben. Die Antragstellung kann auch durch eine vertretende Person erfolgen.

    Für einen Heimbewohner können Sie als Betreuer die Befreiung von der Ausweispflicht veranlassen.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen

    Für einen Heimbewohner können Sie als Betreuer die Befreiung von der Ausweispflicht veranlassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustands nicht mehr in der Lage sind, in Ihrem Zuhause zu leben.


    Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die Befreiung für sich zu beantragen, kann dies auch eine vertretende Person für Sie vornehmen. Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist Ihre Personalausweisbehörde an Ihrem Wohnort, bei der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Südeifel - 4.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Pestalozzistraße 7

    54673 Neuerburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten in der Außenstelle Körperich:Di., Mi. und Fr. 07:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-suedeifel.de

    Telefon Festnetz: +49 6564 69-0

    Fax: +49 6564 69-11260

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2022 (von: Alff, Judith)

    Technisch geändert am 05.12.2024 (von: Webservice, VG_Südeifel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Nachweis, dass Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
    • bei einem Antrag durch eine vertretende Person:
      • Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen
      • Betreuendenausweis
      • Ausweis-Dokument der vertretenden Person, zum Beispiel    
      • Personalausweis  oder Reisepass

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
    • Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise Innenministerium des Bundeslandes

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie oder eine Sie vertretende Person stellen einen formlosen Antrag oder füllen ein Antragsformularauf Befreiung von der Ausweispflicht Ihrer zuständigen Personalaausweis-Behörder aus
    • Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei (siehe „Welche Unterlagen werden benötigt?“).
    • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Gemeinde/Stadtoder
    • Sie oder Ihre vertretende Person gehen persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 12.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausweis, einwilligungsunfähig, Personalausweis, nPA, Pflegeheim, Personaldokument, Ausweispflicht, elektronischer Personalausweis, PA, Einwilligungsunfähigkeit, Dauerhafte Unterbringung, handlungsunfähig, Handlungsunfähigkeit, ePA, Befreiung, Krankenhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)