Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben. Die Antragstellung kann auch durch eine vertretende Person erfolgen.
Beschreibung
Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden.
Ansprechpartner
Stadt Ingelheim - 32/2 Pass- und Meldewesen
Beschreibung
Das Einwohnermeldeamt der Stadt Ingelheim am Rhein ist ausschließlich über eine Online-Termin-Buchung erreichbar.
Den Link finden Sie hier:
Adresse
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: einwohnermeldeamt@ingelheim.de
Kontaktperson
Beigeordnete Dr. Christiane Döll
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-168
Fax: 06132 782-226
E-Mail: christiane.doell@ingelheim.de
Julia Berg
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Fax: 06132 782-292
Telefon Festnetz: 06132 782-165
E-Mail: julia.berg@ingelheim.de
Ulrike Henrich
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Fax: 06132 782-292
Telefon Festnetz: 06132 782-218
E-Mail: ulrike.henrich@ingelheim.de
Sandra Jung
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-341
Fax: 06132 782-292
E-Mail: sandra.jung@ingelheim.de
Petra Merten
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-166
Fax: 06132 782-292
E-Mail: petra.merten@ingelheim.de
Andrea Nowitzki
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Fax: 06132 782-292
Telefon Festnetz: 06132 782-308
E-Mail: andrea.nowitzki@ingelheim.de
Sabine Pitthan
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Telefon Festnetz: 06132 782-164
Fax: 06132 782-292
E-Mail: sabine.pitthan@ingelheim.de
Silvia Reble
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-128
Fax: 06132 782-292
E-Mail: silvia.reble@ingelheim.de
Heike Wolff
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Telefon Festnetz: 06132 782-169
Fax: 06132 782-292
E-Mail: heike.wolff@ingelheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
- wenn Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original
- bei einem Antrag durch eine vertretende Person:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuenden-Ausweis
- Ausweis-Dokument der vertretenden Person, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
- Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Bundeslandes.
Verfahrensablauf
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
- Sie oder die Sie vertretende Person stellen einen formlosen Antrag oder füllen ein Antragsformular der zuständigen Personalausweis-Behörde auf Befreiung von der Ausweispflicht aus
- Sie oder eine vertretende Person unterschreiben den Antrag.
- Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei (siehe "Welche Unterlagen werden benötigt?").
- Sie senden den Antrag und die an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Gemeinde/Stadt oder
- Sie oder die Sie vertretende Person gehen persönlich zur zuständigen Personalausweis-Behörde.
- Die Personalausweis-Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.08.2022
Stichwörter
Einwilligungsunfähigkeit, Befreiung, Dauerhafte Behinderung, handlungsunfähig, einwilligungsunfähig, Ausweis, Handlungsunfähigkeit, Pflegeheim, Personalausweis, Krankenhaus, Ausweispflicht, PA, ePA, elektronischer Personalausweis, nPA, Personaldokument