Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

    Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben. Die Antragstellung kann auch durch eine vertretende Person erfolgen.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden.

    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
    Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden.

    Ansprechpartner

    Stadt Germersheim - Ordnungs- und Sozialverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    An Fronte Diez 1

    76726 Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Kolpingplatz 3

    76726 Germersheim

    Öffnungszeiten

    Montag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.45 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.45 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07274 960-0

    Fax: 07274 960-247

    E-Mail: info@germersheim.eu

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
    • wenn Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original
    • bei einem Antrag durch eine vertretende Person:
      • Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuenden-Ausweis
      • Ausweis-Dokument der vertretenden Person, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
    • Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Bundeslandes.

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie oder die Sie vertretende Person stellen einen formlosen Antrag oder füllen ein Antragsformular der zuständigen Personalausweis-Behörde auf Befreiung von der Ausweispflicht aus
    • Sie oder eine vertretende Person unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei (siehe "Welche Unterlagen werden benötigt?").
    • Sie senden den Antrag und die an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Gemeinde/Stadt oder
    • Sie oder die Sie vertretende Person gehen persönlich zur zuständigen Personalausweis-Behörde.
    • Die Personalausweis-Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Dauerhafte Behinderung, Ausweispflicht, PA, Pflegeheim, Befreiung, handlungsunfähig, nPA, ePA, Handlungsunfähigkeit, Einwilligungsunfähigkeit, Ausweis, Personalausweis, Personaldokument, elektronischer Personalausweis, einwilligungsunfähig, Krankenhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English