Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

    Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben. Die Antragstellung kann auch durch eine vertretende Person erfolgen.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden.

    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
    Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Hinweise für Worms: Personalausweise

    online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:

    hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.

    Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

      online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:

      hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)

      Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.

      Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

      Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

      (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

      Termin online reservieren

      Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

      • Worms-Neuhausen
      • Worms-Pfeddersheim
      • Worms-Rheindürkheim
      • Worms-Horchheim

        Hinweise für Worms: Ausweispflicht, Befreiung

        Grundsätzlich ist jeder deutsche Staatsangehörige, ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, ein Ausweisdokument zu besitzen.

        In Ausnahmefällen kann jedoch eine Befreiung von dieser Ausweispflicht beantragt werden.

        Grundsätzlich ist jeder deutsche Staatsangehörige, ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, ein Ausweisdokument zu besitzen.

        In Ausnahmefällen kann jedoch eine Befreiung von dieser Ausweispflicht beantragt werden.

        Online-Dienste

        Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

        Zuständigkeit

        Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden.

        Ansprechpartner

        Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

        Beschreibung

        Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

        In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

        Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
        Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

        Jetzt gleich online erledigen!
        Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

        Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

        • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
        • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

        Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
        Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

        Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        Sie haben Fragen?
        Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

        Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
        Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

          Adresse

          Hausanschrift

          Postanschrift Folzstraße 5

          67547 Worms

          Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

          Öffnungszeiten

          Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

          Kontakt

          Internet

          Version

          Technisch erstellt am 05.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

          Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

          Sprachversion

          Deutsch

          Sprache: de

          Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

          Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

          Englisch

          Sprache: en

          Sprachbezeichnung nativ: English

          Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

          Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

          erforderliche Unterlagen

          • schriftlicher Antrag
          • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
          • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
          • wenn Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original
          • bei einem Antrag durch eine vertretende Person:
            • Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuenden-Ausweis
            • Ausweis-Dokument der vertretenden Person, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

          Hinweise für Worms: Personalausweise

          Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:

          • der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
          • wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
          • 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss

          Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:

          • der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
          • wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
          • 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss

          Formulare

          Formulare vorhanden: Ja
          Schriftform erforderlich: Ja
          Formlose Antragsstellung möglich: Ja
          Persönliches Erscheinen nötig: Nein

          Online-Dienste vorhanden: Nein

          Voraussetzungen

          • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
          • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
          • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
          • Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

          Rechtsgrundlage(n)

          Rechtsbehelf

          Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Bundeslandes.

          Verfahrensablauf

          Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

          • Sie oder die Sie vertretende Person stellen einen formlosen Antrag oder füllen ein Antragsformular der zuständigen Personalausweis-Behörde auf Befreiung von der Ausweispflicht aus
          • Sie oder eine vertretende Person unterschreiben den Antrag.
          • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei (siehe „Welche Unterlagen werden benötigt?“).
          • Sie senden den Antrag und die an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Gemeinde/Stadt oder
          • Sie oder die Sie vertretende Person gehen persönlich zur zuständigen Personalausweis-Behörde.
          • Die Personalausweis-Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.

          Kosten

          Es fallen keine Kosten an.

          Hinweise für Worms: Personalausweise

          Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre     37,00 €
          Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre        22,80 €
          Vorläufiger Personalausweis*                                   10,00 €

          *Hinweis: 
          Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.

          Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre     37,00 €
          Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre        22,80 €
          Vorläufiger Personalausweis*                                   10,00 €

          *Hinweis: 
          Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.

          Gültigkeitsgebiet

          Rheinland-Pfalz

          Fachliche Freigabe

          Fachlich freigegeben durch MdI am 12.08.2022

          Version

          Technisch erstellt am 19.10.2021 (von: Meißner, Kathrin)

          Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

          Stichwörter

          nPA, Krankenhaus, Handlungsunfähigkeit, Ausweis, Dauerhafte Behinderung, PA, Ausweispflicht, Einwilligungsunfähigkeit, Personaldokument, Personalausweis, Befreiung, elektronischer Personalausweis, handlungsunfähig, ePA, einwilligungsunfähig, Pflegeheim

          Sprachversion

          Deutsch

          Sprache: de

          Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

          Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

          Englisch

          Sprache: en

          Sprachbezeichnung nativ: English

          Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

          Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)