Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
Wenn für Sie eine betreuende Person bestellt ist, können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben. Ihre betreuende Person kann für Sie eine Befreiung für die Ausweispflicht veranlassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.
Als Betreuer können Sie eine Befreiung für die Aussweispflicht Ihres Betreuten veranlassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Wenn für Sie auf Dauer eine betreuende Person bestellt worden ist, können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden.
Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste, Bildung, Soziales und Integration
Adresse
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Kontakt
Kontaktperson
Frau Annelie Fuksa
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Telefon Festnetz: 06233 3791-321
E-Mail: a.fuksa@lambsheim-hessheim.de
Frau Sabrina Ott
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Gebäude: Verwaltungsstelle Lambsheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06233 3791-323
E-Mail: s.huether@lambsheim-hessheim.de
Frau Heike Raimer
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Gebäude: Verwaltungsstelle Lambsheim
Telefon Festnetz: 06233 3791-320
E-Mail: h.raimer@lambsheim-hessheim.de
Frau Bianca Piffer
Hausanschrift
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Fax: 06233 3791-160
Telefon Festnetz: 06233 3791-324
E-Mail: b.piffer@lambsheim-hessheim.de
Frau Lina Buch
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Hausanschrift
Fax: 06233 3791-150
Telefon Festnetz: 06233 3791-326
E-Mail: l.buch@lambsheim-hessheim.de
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste, Soziales, Bildung und Integration
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuenden-Ausweis
- Personalausweis der betreuenden Person
Hinweise für Lambsheim-Heßheim: Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuenden-Ausweis
- Personalausweis der betreuenden Person
- Attest vom Arzt bzgl. Einschränkung Mobilität
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Für Sie ist auf Dauer eine betreuende Person bestellt.
- Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Bundeslandes.
Verfahrensablauf
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
- Sie stellen einen formlosen Antrag oder füllen ein Antragsformular der Personalausweis-Behörde auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrer betreuenden Person aus
- Sie und die betreuende Person unterschreiben den Antrag.
- Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei (siehe "Welche Unterlagen werden benötigt?").
- Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Gemeinde/Stadt oder
- Sie gehen mit Ihrer betreuenden Person persönlich zur zuständigen Behörde.
- Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie die Befreiung der Ausweispflicht sofort.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise für Lambsheim-Heßheim: Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.08.2022
Stichwörter
Ausweispflicht, Befreiung, Personaldokument, Einwilligungsunfähigkeit, Ausweis, einwilligungsunfähig, PA, Handlungsunfähigkeit, ePA, betreute Person, Personalausweis, elektronischer Personalausweis, nPA, handlungsunfähig