Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

    Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

    Wenn für Sie eine betreuende Person bestellt ist, können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben. Ihre betreuende Person kann für Sie eine Befreiung für die Ausweispflicht veranlassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.

    Als Betreuer können Sie eine Befreiung für die Aussweispflicht Ihres Betreuten veranlassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Wenn für Sie auf Dauer eine betreuende Person bestellt worden ist, können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden.
    Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oggersheim

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Schillerplatz 2

    67071 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3760

    Fax: +49 621 504-3549

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Bismarckstraße

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 21

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind ohne Termin möglich. Es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen und es ist möglich, dass der Zutritt zum Bürgerbüro Bismarckstraße bei großem Kundenandrang vor der eigentlichen Schließzeit gestoppt wird. Montag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 621 504-3549

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3721

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3871

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3725

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3743

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3700

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3716

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2139

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3719

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3726

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3722

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3717

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3727

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3732

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3774

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3718

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3723

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Stichwörter

    Meldeamt, Passamt

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Achtmorgenstraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Achtmorgenstraße 9

    67065 Ludwigshafen am Rhein

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3154

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3153

    Fax: +49 621 504-2787

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau

    Adresse

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Edigheimer Straße 26

    67069 Ludwigshafen am Rhein

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Mittwoch, Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3901

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3960

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    Fax: +49 621 504-3549

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuenden-Ausweis
    • Personalausweis der betreuenden Person

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Für Sie ist auf Dauer eine betreuende Person bestellt.
    • Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Bundeslandes.

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie stellen einen formlosen Antrag oder füllen ein Antragsformular der Personalausweis-Behörde auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrer betreuenden Person  aus
    • Sie und die betreuende Person unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei (siehe "Welche Unterlagen werden benötigt?").
    • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Gemeinde/Stadt oder
    • Sie gehen mit Ihrer betreuenden Person persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erhalten Sie die Befreiung der Ausweispflicht sofort.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Handlungsunfähigkeit, Ausweis, handlungsunfähig, einwilligungsunfähig, betreute Person, Einwilligungsunfähigkeit, Personaldokument, elektronischer Personalausweis, Ausweispflicht, Personalausweis, nPA, ePA, PA, Befreiung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de