• Hövels (Landkreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz)
Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

Wenn für Sie eine betreuende Person bestellt ist, können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben. Ihre betreuende Person kann für Sie eine Befreiung für die Ausweispflicht veranlassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.

Als Betreuer können Sie eine Befreiung für die Aussweispflicht Ihres Betreuten veranlassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

Als Betreuer können Sie eine Befreiung für die Aussweispflicht Ihres Betreuten veranlassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Beschreibung

Wenn für Sie auf Dauer eine betreuende Person bestellt worden ist, können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden.
Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Verbandsgemeindeverwaltung Wissen

Adresse

Hausanschrift

Rathausstraße 75

57537 Wissen

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 2742 939-0

Fax: +49 2742 939-207

E-Mail: info@rathaus-wissen.de

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 14.06.2022

Technisch geändert am 13.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
  • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuenden-Ausweis
  • Personalausweis der betreuenden Person

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Voraussetzungen

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Für Sie ist auf Dauer eine betreuende Person bestellt.
  • Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Bundeslandes.

Verfahrensablauf

Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

  • Sie stellen einen formlosen Antrag oder füllen ein Antragsformular der Personalausweis-Behörde auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrer betreuenden Person  aus
  • Sie und die betreuende Person unterschreiben den Antrag.
  • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei (siehe „Welche Unterlagen werden benötigt?“).
  • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Gemeinde/Stadt oder
  • Sie gehen mit Ihrer betreuenden Person persönlich zur zuständigen Behörde.
  • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie die Befreiung der Ausweispflicht sofort.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch MdI am 12.08.2022

Version

Technisch erstellt am 19.10.2021

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Personalausweis, ePA, Handlungsunfähigkeit, handlungsunfähig, Befreiung, Personaldokument, PA, Einwilligungsunfähigkeit, nPA, elektronischer Personalausweis, Ausweispflicht, Ausweis, einwilligungsunfähig, betreute Person

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020