Plakette zur Kennzeichnung eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs (E-Plakette) aus dem Ausland beantragen
Wenn Sie in Deutschland ein Elektroauto fahren, das im Ausland angemeldet ist, können Sie eine E-Plakette erhalten.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland besondere Vorteile für Elektrofahrzeuge nutzen möchten, benötigt Ihr im Ausland zugelassenes Elektrofahrzeug eine E-Plakette.
Elektrofahrzeuge sind zum Beispiel
- Batterieelektrofahrzeuge, dazu gehören rein elektrisch betriebene Fahrzeuge
- Brennstoffzellenfahrzeuge, dies sind Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb
- aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, auch Plug-in-Hybride genannt, werden von einem Verbrennungsmotor und einem Elektromotor betrieben
Die E-Plakette müssen Sie an der Rückseite Ihres Elektroautos gut sichtbar anbringen.
Mit der E-Plakette haben Sie in einigen Orten Vorteile, beispielsweise
- können Sie Busspuren nutzen
- erhalten eine Vergünstigung auf Gebühren beim Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen und
- sind von Zufahrtbeschränkungen und sind von Durchfahrtsverboten ausgenommen.
zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Zuständigkeit
Ausländische Fahrzeughalter können bei jeder Zulassungsbehörde die Ausgabe der Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge beantragen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
17er-Straße 1
76726 Germersheim
Postanschrift
Außenstelle der KV Germersheim
Gartenstraße 8
76870 Kandel
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: fb42-kfz@Kreis-Germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53329
Kontaktperson
Frau K. Häfner (KfZ-Zulassung)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimPostanschrift
17er-Straße 1
76726 GermersheimE-Mail: k.haefner@Kreis-Germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-324
Frau L. Böpple (KfZ-Zulassung)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimPostanschrift
17er-Straße 1
76726 GermersheimE-Mail: L.Boepple@kreis-germersheim.de
Internet
Voraussetzungen
- Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug ist im Ausland zugelassen.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Gebühr 11,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.03.2026
Stichwörter
Straßenverkehr, Elektroauto, Hybrid, Batterieelektrofahrzeug, Brennstoffzellenfahrzeug, E-Plakette, aufladbares Hybridelektrofahrzeug, E-Auto, Benutzung von Busspuren, Vergünstigtes Parken, Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen, elektrisch betriebenes Fahrzeug, Ausnahmen von Durchfahrtverboten, ausländisches E-Fahrzeug, Ausland E-Fahrzeug