Fluggastkontrolle durchführen
Beschreibung
Die Gefährdung der Luftsicherheit durch die Mitnahme von verbotenen Gegenständen soll durch die Luftsicherheitskontrollen verhindert werden.
Ein Abgleich zwischen Buchungsdokumenten (Bordkarte) und Personaldokumenten, der sog. ID-Check, vor Zutritt zu den Sicherheitsbereichen auf Flugplätzen erfolgt in Deutschland im Rahmen der Luftsicherheitskontrollen nicht. Bei der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den see- und luftseitigen Schengen-Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt eine Prüfung der Grenzübertrittsdokumente.
Reisende sind verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihre Grenzübertrittsdokumente mitzuführen. Es ist möglich, dass das Luftfahrtunternehmen von dem Fluggast das Vorzeigen eines Personaldokuments fordert.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz-Fachgruppe Luftverkehr.
Ansprechpartner
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 10.12.2024
Stichwörter
Luftsicherheitskontrollen, durchleuchten, Flugplatz, Sicherheit, Sicherheitsscanner, Personaldokumente, Sicherheitskontrollen, ID-Check, Flug, Ausweis, Identitätsprüfung, Passagier, Identitätsabgleich, Flüge, abtasten, Luftsicherheitsbehörde, Buchungsdokumente, Luftsicherheit, Flughafensicherheit, Kontrollen, Flughafen, Sicherheitskontrolle, Bordkarte, Pass