Fluggastkontrolle durchführen
Beschreibung
Die Gefährdung der Luftsicherheit durch die Mitnahme von verbotenen Gegenständen soll durch die Luftsicherheitskontrollen verhindert werden.
Ein Abgleich zwischen Buchungsdokumenten (Bordkarte) und Personaldokumenten, der sog. ID-Check, vor Zutritt zu den Sicherheitsbereichen auf Flugplätzen erfolgt in Deutschland im Rahmen der Luftsicherheitskontrollen nicht. Bei der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den see- und luftseitigen Schengen-Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt eine Prüfung der Grenzübertrittsdokumente.
Reisende sind verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihre Grenzübertrittsdokumente mitzuführen. Es ist möglich, dass das Luftfahrtunternehmen von dem Fluggast das Vorzeigen eines Personaldokuments fordert.
Zuständigkeit
Bundesministerium des Innern - Bürger-Service
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
Tel. : +49 228 99 681 0
E-Mail : buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten:
Mo 07:00-20:00 Uhr
Di 07:00-20:00 Uhr
Mi 07:00-20:00 Uhr
Do 07:00-20:00 Uhr
Fr 07:00-20:00 Uhr
Ansprechpartner
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, B3 am 03.09.2014
Stichwörter
Luftsicherheit, Luftsicherheitsbehörde, Sicherheitskontrollen, Bordkarte, Sicherheitsscanner, Ausweis, Flughafensicherheit, Identitätsabgleich, Flüge, abtasten, Flughafen, durchleuchten, Identitätsprüfung, Flugplatz, Personaldokumente, Flug, ID-Check, Luftsicherheitskontrollen, Buchungsdokumente, Sicherheit, Sicherheitskontrolle, Passagier, Kontrollen, Pass