Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse bei Wiederaufnahme der ehelichen / lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei Wiederaufnahme der Partnerschaft oder Ehe

    Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.

    Beschreibung

    Nehmen Sie und Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, stehen Ihnen wieder die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu. 

    Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Sie wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist.

    Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.
     

    zuständige Stelle

    Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über das Internet, den Behördenwegweiser (Finanzamtssuche),  s. weiterführende Informationen

    Ansprechpartner

    Finanzamt Bingen-Alzey

    Beschreibung

    Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

    Der Amtsbezirk des Finanzamtes Bingen-Alzey umfasst das Gebiet der Städte Alzey, Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein sowie die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Budenheim, Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Nieder-Olm, Rhein-Nahe und Wörrstadt.

    Aufgaben, die für das Finanzamt Bingen-Alzey von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

    • Erbschaft- und Schenkungssteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl)

    • Großbetriebsprüfung (Finanzamt Mainz)

    • Land- und forstwirtschaftliche Betriebsprüfung (Finanzamt Bad Kreuznach)

    • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier)

    • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Mainz)

    • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden)

    • Finanzkasse (Landesfinanzkasse Daun).

    Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Bingen-Alzey.

    Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rochusallee 10

    55411 Bingen am Rhein

    Kontakt

    Fax: +49 6721 706-14080

    Telefon Festnetz: +49 6721 706-0

    E-Mail: poststelle@fa-bi.fin-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Die Erklärung der Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft richten Sie bitte unverzüglich auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck an das zuständige Finanzamt.

    Voraussetzungen

    Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft von Ehegatten/Lebenspartnern nach dauernder Trennung.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 39e Absatz 6 Einkommensteuergesetz (EStG);
    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39.html

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Für die Mitteilung über die Beendigung des Getrenntlebens und die entsprechende Änderung der Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt   

    • Füllen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck unverzüglich aus und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. 
    • Eine Berücksichtigung der familiengerechten Steuerklassen erfolgt dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Behördenwegweiser, Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern
    https://www.bzst.de/gemfa

    Formular: "Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/ lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft" auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)"
    https://www.formulare-bfinv.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English