Betreuungsgeld Informationserteilung

    Betreuungsgeld allgemeine Informationen

    Beschreibung

    Wenn Sie Betreuungsgeld beantragen wollen, beachten Sie bitte, dass das derzeit nur noch in Bayern als Landesleistung möglich ist.

    Das Betreuungsgeldgesetz des Bundes wurde am 21.07.2015 vom Bundesverfassungsgericht formal für verfassungswidrig erklärt. Die früher zuständigen Behörden dürfen seitdem keine Anträge mehr bewilligen.

    Bereits bewilligtes Betreuungsgeld wird  weitergezahlt.

    Wenn Sie bereits einen Bewilligungsbescheid haben, können Sie pro Kind Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich erhalten. Das Betreuungsgeld können Sie bis zum 3. Geburtstag des Kindes, maximal für 22 Lebensmonate bekommen.

    Wenn Sie für Ihr Kind eine öffentlich geförderte Tagesbetreuung in Anspruch nehmen, haben Sie keinen Anspruch auf Betreuungsgeld.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Bayern wurde das  Betreuungsgeld als Landesleistung wieder eingeführt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz am 19.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Betreuungsgeld, private Kinderbetreuung, Kinderbetreuung, Herdprämie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)