Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz einer Waffe Zulassung

    Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen

    Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Munition eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der für Ihren  Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen örtlichen Waffenbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Ordnung und Verkehr - Ordnung, Ausländerangelegenheiten, Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 1

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Der kinderwagen- und rollstuhlgerechte Zugang sowie entsprechende Parkplätze sind über die Hochstraße erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten [DE] Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen. Bitte sprechen Sie bei der Ausländerbehörde nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vor.     -with appointment only-

    Kontakt

    Fax: +49 2681 81-2301(Ausländerangelegenheiten)

    Fax: +49 2681 81-2390(Ordnungsamt)

    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2017 (von: Asbach, Jana Vivien)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Brenncke, Geesche)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    einzelfallabhängig

    Formulare

    nein

    Voraussetzungen

    • es liegen besondere Gründe vor
    • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen
    • es besteht eine Vergleichbarkeit mit den in § 12 Waffengesetz genannten Ausnahmefällen
    • vorhandene Erlaubniserfordernisse werden nicht umgangen
    • es ist ein Einzelfall gegeben

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:

    1. Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein,
    2. die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen
    3. die Voraussetzungen des § 12 Absatz 5 WaffG werden geprüft
    4. die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Zulassung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht: EUR 100 - 500

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI RP am 17.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Waffenbesitz, Führen von Waffen, Waffen, Waffenbesitzkarte, Besitz von Waffen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)