Todesbescheinigung Ausstellung
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    Todesbescheinigung ausstellen

    In der Todesbescheinigung werden die Untersuchungsergebnisse der nach dem Tod einer Person erfolgten Leichenschau und die Bescheinigung des Todes von der leichenschauenden Ärztin oder dem leichenschauenden Arzt festgehalten.

    Beschreibung

    Wenn eine Person verstorben ist, müssen Sie unverzüglich eine Leichenschau durch eine Ärztin oder einen Arzt zwecks Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart, der Todesursache und möglicher Infektionsgefahren durchführen lassen. Auf Grundlage der Leichenschau wird die Todesbescheinigung ausgestellt. Die Todesbescheinigung besteht aus einem vertraulichen und einem nicht-vertraulichen Teil.

    Erfolgt die Feststellung des Todes durch eine Ärztin oder einen Arzt während eines Einsatzes im Rettungsdienst, so stellt diese oder dieser nur eine vorläufige Todesbescheinigung aus. Die Ausstellung der Todesbescheinigung erfolgt anschließend durch die leichenschauende Ärztin oder den leichenschauenden Arzt.

    Die Todesbescheinigung ist eine zwingende Voraussetzung für die Anzeige des Todesfalls und für die Durchführung der Bestattung. Liegen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vor oder ist die Todesursache ungeklärt oder handelt es sich um ein Kind unter 14 Jahren, müssen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft durch die leichenschauende Ärztin oder der leichenschauende Arzt zu informiert werden.

    Bestehen Anhaltspunkte für eine gefährliche und übertragbare Krankheit, muss von der leichenschauenden Ärztin oder dem leichenschauenden Arzt das Gesundheitsamt benachrichtigt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt oder einen Bestattungsunternehmer, der seinerseits eine Ärztin oder einen Arzt ruft oder an die Polizei.

    Ansprechpartner

    Praxisfinder der Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2021
    Technisch geändert am 28.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    Die Ärztin oder der Arzt darf die Todesbescheinigung erst ausstellen, wenn sie oder er die Leiche persönlich untersucht hat. Diese Untersuchung wird Leichenschau genannt.

    Soweit erforderlich muss die Ärztin oder der Arzt Auskünfte über eine dem Tod vorausgegangene Erkrankung und die Todesumstände einholen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie lassen die Leichenschau durch eine Ärztin oder einen Arzt durchführen
    • Feststellung von Tod, Todeszeitpunkt oder Zeitpunkt der Leichenauffindung, Todesart, Todesursache, Personalien und möglichen Infektionsgefahren
    • Ausstellen des vertraulichen Teils der Todesbescheinigung in vierfacher Ausfertigung
    • Aushändigung von Blatt 1 und Blatt 2 der Todesbescheinigung nebst nicht-vertraulichen Teil der Todesbescheinigung an Sie als Angehörige
    • Blatt 3 der Todesbescheinigung wird dem Leichnam beigelegt.
    • Blatt 4 der Todesbescheinigung verbleibt bei der Ärztin oder dem Arzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2021
    Technisch geändert am 04.03.2026

    Stichwörter

    Totenschein, Bestattung, Leichenschau, unnatürlicher Tod, Obduktion

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020