Bestattung Anmeldung Erdbestattung

    Anmeldung einer Erdbestattung

    Jede Leiche muss bestattet werden. In Rheinland-Pfalz ist beispielsweiser die Erdbestattung zulässig.

    Beschreibung

    Die Erdbestattung (Begräbnis) ist die Bestattung mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an die Elemente. Sie ist gekennzeichnet dadurch, dass die Leiche an die Erde übergeben wird. Die Leiche ist in einem Sarg einzusargen. Näheres kann in der Friedhofssatzung vorgeschrieben werden.

    Der Sarg wird mit der Leiche nach einer möglichen Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab versenkt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Bitte wenden Sie sich:
      • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
      • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
      • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
      • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

    Ansprechpartner

    Liste der Bestatter auf der Seite des Bestatterverband/ Bestatter-Innung Rheinland-Pfalz

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste, Bildung, Soziales und Integration

    Adresse

    Postanschrift

    Mühltorstraße 25

    67245 Lambsheim

    Kontakt

    Fax: 06233 3791-150

    Telefon Festnetz: 06233 3791-0

    E-Mail: info@lambsheim-hessheim.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bürgerdienste, Soziales, Bildung und Integration

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die wichtigsten Dokumente sind der Totenschein und die Sterbeurkunde. Der Totenschein wird von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt. Tritt der Todesfall zu Hause ein, ist es daher besonders wichtig, neben einem Bestattungsunternehmen zuerst eine Ärztin oder einen Arzt zu informieren. Sollte der Tod in einem Krankenhaus oder einem Hospiz eingetreten sein, müssen die Angehörigen sich nicht um eine Ausstellung kümmern, diese erfolgt durch die jeweilige Einrichtung.
    • Der Totenschein wird benötigt, um die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt zu beantragen. Diese Aufgabe kann auf Wunsch das Bestattungsunternehmen übernehmen.
    • Für die Beantragung wird neben dem Totenschein der Personalausweis sowie die Geburts- oder Heiratsurkunde des Verstorbenen benötigt. Es empfiehlt sich, mehrere Exemplare der Sterbeurkunde zu beantragen, da diese für viele Formalitäten, z. B. die Kündigung von Verträgen, benötigt wird.

    Eine Durchführung der Bestattung ohne den Totenschein und die Sterbeurkunde ist nicht zulässig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nach dem Tod eines Menschen erfolgt immer eine Leichenschau durch eine Ärztin oder einen Arzt, die oder der eine Todesbescheinigung ausstellt.
    • Nach Abschluss der Leichenschau wird der Leichnam eingesargt und in eine Leichenhalle überführt (Ausnahmen: Wenn eine staatsanwaltschaftliche Leichenschau durchzuführen ist oder bei wissenschaftlichen Untersuchungen).
    • Während der Überführung und Bestattungsfeier muss der Sarg geschlossen bleiben (Ausnahmen kann die örtliche Ordnungsbehörde zulassen).

    Fristen

    Die Bestattung muss grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Die Bestattungsfrist beginnt mit dem Tag des Ereignisses und gibt die Zeit an, in welcher die Bestattung erfolgen muss.

    Kosten

    Die Kosten einer Erdbestattung liegen in der Regel über denen einer Feuerbestattung. Sie hängen maßgeblich von den Friedhofsgebühren des Beisetzungsortes ab. Darüber hinaus spielen bei den Bestattungskosten aber auch die Auswahl von Sarg und Grabstein sowie die Ausgestaltung der Trauerfeier eine Rolle.

    Darüber hinaus fallen Gebühren an für:

    • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
    • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
    • weitere notwendige Amtshandlungen,
    • Ausstellung eines Leichenpasses.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Beisetzung, Todesbescheinigung, Durchführung Bestattung, Beerdigung, Leiche, Begräbnis, Leichenschau, Totenscheine, Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz, Bestattungsgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de