Anmeldung einer Seebestattung
In Deutschland finden alle Seebestattungen in den Küstenmeeren der Nordsee und Ostsee statt.
Beschreibung
Als Seebestattung wird die Beisetzung der Asche Verstorbener im Meer bezeichnet. Im offenen Meer werden ausschließlich Urnen beigesetzt. Eine Seebestattung ist also nur möglich, wenn der Verstorbene zuvor eingeäschert wurde. In Deutschland finden alle Seebestattungen in den Küstenmeeren der Nordsee und Ostsee statt. Im rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz ist die Seebestattung nicht als eigenständige Bestattungsart anerkannt.
Eine Seebestattung in oberirdischen Gewässern im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes ist unzulässig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihr Bestattungsinstitut.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste, Bildung, Soziales und Integration
Adresse
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste, Soziales, Bildung und Integration
Voraussetzungen
Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für Informationen zu einer Seebestattung wenden Sie sich an ein Bestattungsinstitut.
Ein mit Seebestattungen erfahrenes Bestattungsinstitut kann weitere Auskünfte, u. a. über die Zulässigkeit, mögliche Bestattungsgebiete und den Ablauf einer Seebestattung erteilen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.10.2021
Stichwörter
Naturbestattung, Anonyme Bestattungen, Bestattung auf Hoher See, Bestattung in Gewässern, Seebestattung