Anmeldung einer Friedwaldbestattung
Wenn Sie eine Waldbestattung durchführen möchten, wenden Sie sich am besten an den entsprechenden Friedhofsträger.
Beschreibung
In Rheinland-Pfalz ist es möglich, auf eigens dafür vorgesehenen Flächen, die als Bestattungsplätze genehmigt sein müssen, Bestattungen in einem sog. Begräbnis- oder Friedwald, vorzunehmen.
Bei einer Bestattung im Wald bzw. unter einem Baum handelt es sich um eine Form der Feuer- bzw. Urnenbestattung. Geregelt ist diese als eigenständige Bestattungsform im Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz nicht. Die Gemeinden als Friedhofsträger entscheiden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung darüber, ob sie Waldbestattungsplätze vorhalten; eine Verpflichtung besteht nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Loreley
Adresse
Besucheranschrift
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Öffnungszeiten
Montag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag und Mittwoch ist für die Zeit von 13.30 - 16.00 Uhr eine Terminvereinbarung möglich. Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.
Unter Namen wie Friedwald, Baumbestattung und Ruheforst hat sich eine neue Bestattungsart entwickelt, bei der unter Bäumen bestattet wird. Nahezu ausschließlich handelt es sich um eine Feuerbestattung. Die Flächen sind jeweils als Friedhöfe gewidmet. Die Verpflichtung der Friedhofsträger zur Vorhaltung des Angebots besteht nicht.
Bemerkungen
Diese Informationen bieten nur einen Überblick über die Rechtslage. Sie stellen die Regelungen nicht umfassend mit allen Besonderheiten und Ausnahmen dar.
Weitere Auskünfte können die Friedhofsträger/ Friedhofsverwaltungen erteilen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.10.2021
Stichwörter
Naturfriedhof, Naturnahe Bestattung, Baumbestattung, Naturbestattung, Friedwald, Ruheforst, Begräbniswald