Anmeldung einer Friedwaldbestattung
Wenn Sie eine Waldbestattung durchführen möchten, wenden Sie sich am besten an den entsprechenden Friedhofsträger.
Beschreibung
In Rheinland-Pfalz ist es möglich, auf eigens dafür vorgesehenen Flächen, die als Bestattungsplätze genehmigt sein müssen, Bestattungen in einem sog. Begräbnis- oder Friedwald, vorzunehmen.
Bei einer Bestattung im Wald bzw. unter einem Baum handelt es sich um eine Form der Feuer- bzw. Urnenbestattung. Geregelt ist diese als eigenständige Bestattungsform im Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz nicht. Die Gemeinden als Friedhofsträger entscheiden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung darüber, ob sie Waldbestattungsplätze vorhalten; eine Verpflichtung besteht nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 2 Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Standesamt
Kontakt
Kontaktperson
Frau Iris Drieschner
Postanschrift
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Fax: 06432 501-294
Telefon Festnetz: 06432 501-263
E-Mail: i.drieschner@vgdiez.de
Frau Katja Ludwig
Postanschrift
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Fax: 06432 501-294
Telefon Festnetz: 06432 501-261
E-Mail: k.ludwig@vgdiez.de
Frau Annegret Strauch
Postanschrift
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Telefon Festnetz: 06432 501-262
Fax: 06432 501-242
E-Mail: a.strauch@vgdiez.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.
Unter Namen wie Friedwald, Baumbestattung und Ruheforst hat sich eine neue Bestattungsart entwickelt, bei der unter Bäumen bestattet wird. Nahezu ausschließlich handelt es sich um eine Feuerbestattung. Die Flächen sind jeweils als Friedhöfe gewidmet. Die Verpflichtung der Friedhofsträger zur Vorhaltung des Angebots besteht nicht.
Bemerkungen
Diese Informationen bieten nur einen Überblick über die Rechtslage. Sie stellen die Regelungen nicht umfassend mit allen Besonderheiten und Ausnahmen dar.
Weitere Auskünfte können die Friedhofsträger/ Friedhofsverwaltungen erteilen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.10.2021
Stichwörter
Begräbniswald, Naturfriedhof, Ruheforst, Baumbestattung, Friedwald, Naturnahe Bestattung, Naturbestattung