Bestattung Anmeldung Friedwaldbestattung

    Anmeldung einer Friedwaldbestattung

    Wenn Sie eine Waldbestattung durchführen möchten, wenden Sie sich am besten an den entsprechenden Friedhofsträger.

    Beschreibung

    In Rheinland-Pfalz ist es möglich, auf eigens dafür vorgesehenen Flächen, die als Bestattungsplätze genehmigt sein müssen, Bestattungen in einem sog. Begräbnis- oder Friedwald, vorzunehmen.

    Bei einer Bestattung im Wald bzw. unter einem Baum handelt es sich um eine Form der Feuer- bzw. Urnenbestattung. Geregelt ist diese als eigenständige Bestattungsform im Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz nicht. Die Gemeinden als Friedhofsträger entscheiden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung darüber, ob sie Waldbestattungsplätze vorhalten; eine Verpflichtung besteht nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Liste der Bestatter auf der Seite des Bestatterverband/ Bestatter-Innung Rheinland-Pfalz

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2021

    Technisch geändert am 03.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.2 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4-6

    56751 Polch

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    > Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung

    Kontakt

    E-Mail: info@maifeld.de

    Telefon Festnetz: 02654 9402-0

    Fax: 02654 9402-48

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • Bürgerbüro
    • Einwohnerwesen
    • Gewerbe
    • Personenstandswesen
    • Bestattungswesen
    • Rentenstelle
    • Tourismus / Kultur
    • Vereine

    Version

    Technisch erstellt am 04.01.2023

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.

    Unter Namen wie Friedwald, Baumbestattung und Ruheforst hat sich eine neue Bestattungsart entwickelt, bei der unter Bäumen bestattet wird. Nahezu ausschließlich handelt es sich um eine Feuerbestattung. Die Flächen sind jeweils als Friedhöfe gewidmet. Die Verpflichtung der Friedhofsträger zur Vorhaltung des Angebots besteht nicht. 

    Bemerkungen

    Diese Informationen bieten nur einen Überblick über die Rechtslage. Sie stellen die Regelungen nicht umfassend mit allen Besonderheiten und Ausnahmen dar.

    Weitere Auskünfte können die Friedhofsträger/ Friedhofsverwaltungen erteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWG am 01.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2021

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Friedwald, Begräbniswald, Naturnahe Bestattung, Naturfriedhof, Naturbestattung, Baumbestattung, Ruheforst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020