Anmeldung einer Friedwaldbestattung
Wenn Sie eine Waldbestattung durchführen möchten, wenden Sie sich am besten an den entsprechenden Friedhofsträger.
Beschreibung
In Rheinland-Pfalz ist es möglich, auf eigens dafür vorgesehenen Flächen, die als Bestattungsplätze genehmigt sein müssen, Bestattungen in einem sog. Begräbnis- oder Friedwald, vorzunehmen.
Bei einer Bestattung im Wald bzw. unter einem Baum handelt es sich um eine Form der Feuer- bzw. Urnenbestattung. Geregelt ist diese als eigenständige Bestattungsform im Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz nicht. Die Gemeinden als Friedhofsträger entscheiden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung darüber, ob sie Waldbestattungsplätze vorhalten; eine Verpflichtung besteht nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Beschreibung
Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tina Blatt (Standesamt, Rentenangelegenheiten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02653 9996-205
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: standesamt@vg.kaisersesch.de
Frau Melanie Kremer (Standesamt, Renten)
Hausanschrift
Fax: 02653 9996-912
Telefon Festnetz: 02653 9996-205
E-Mail: standesamt@vg.kaisersesch.de
Frau Dorothee Oster-Daum (Standesamt, Renten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02653 9996-205
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: standesamt@vg.kaisersesch.de
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 4 - Finanzen
Beschreibung
Finanzen, Kasse, Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Daniela Stork (Friedhofsverwaltung, Sportstätten)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02653 9996-413
Fax: 02653 9996-914
E-Mail: daniela.stork@vg.kaisersesch.de
Internet
Weitere Informationen
Finanzen, Kasse, Liegenschaften
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.
Unter Namen wie Friedwald, Baumbestattung und Ruheforst hat sich eine neue Bestattungsart entwickelt, bei der unter Bäumen bestattet wird. Nahezu ausschließlich handelt es sich um eine Feuerbestattung. Die Flächen sind jeweils als Friedhöfe gewidmet. Die Verpflichtung der Friedhofsträger zur Vorhaltung des Angebots besteht nicht.
Bemerkungen
Diese Informationen bieten nur einen Überblick über die Rechtslage. Sie stellen die Regelungen nicht umfassend mit allen Besonderheiten und Ausnahmen dar.
Weitere Auskünfte können die Friedhofsträger/ Friedhofsverwaltungen erteilen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.10.2021
Stichwörter
Naturfriedhof, Begräbniswald, Naturnahe Bestattung, Friedwald, Naturbestattung, Ruheforst, Baumbestattung