Bestattung Anmeldung Friedwaldbestattung

    Anmeldung einer Friedwaldbestattung

    Wenn Sie eine Waldbestattung durchführen möchten, wenden Sie sich am besten an den entsprechenden Friedhofsträger.

    Beschreibung

    In Rheinland-Pfalz ist es möglich, auf eigens dafür vorgesehenen Flächen, die als Bestattungsplätze genehmigt sein müssen, Bestattungen in einem sog. Begräbnis- oder Friedwald, vorzunehmen.

    Bei einer Bestattung im Wald bzw. unter einem Baum handelt es sich um eine Form der Feuer- bzw. Urnenbestattung. Geregelt ist diese als eigenständige Bestattungsform im Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz nicht. Die Gemeinden als Friedhofsträger entscheiden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung darüber, ob sie Waldbestattungsplätze vorhalten; eine Verpflichtung besteht nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Cochem - Fachbereich 5 - Bauen und Natürliche Lebensgrundlagen

    Adresse

    Postanschrift

    Ravenéstraße 61

    56812 Cochem

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2671 608-0

    Fax: +49 2671 608-140

    E-Mail: briefkasten@vgcochem.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Liste der Bestatter auf der Seite des Bestatterverband/ Bestatter-Innung Rheinland-Pfalz

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.

    Unter Namen wie Friedwald, Baumbestattung und Ruheforst hat sich eine neue Bestattungsart entwickelt, bei der unter Bäumen bestattet wird. Nahezu ausschließlich handelt es sich um eine Feuerbestattung. Die Flächen sind jeweils als Friedhöfe gewidmet. Die Verpflichtung der Friedhofsträger zur Vorhaltung des Angebots besteht nicht. 

    Bemerkungen

    Diese Informationen bieten nur einen Überblick über die Rechtslage. Sie stellen die Regelungen nicht umfassend mit allen Besonderheiten und Ausnahmen dar.

    Weitere Auskünfte können die Friedhofsträger/ Friedhofsverwaltungen erteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Naturfriedhof, Begräbniswald, Naturnahe Bestattung, Friedwald, Naturbestattung, Ruheforst, Baumbestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English