• Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz)
Mitgliederverzeichnis der Landesapothekerkammer Aufnahme

Mitgliederverzeichnis der Landesapothekerkammer aufnehmen

Als Apotheker/in in Rheinland-Pfalz müssen Sie sich, in der Regel, als Mitglied bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz anmelden.

Beschreibung

Die Mitgliedschaft ermöglicht der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ihre öffentlich-rechtliche Aufgabe, der gesetzlichen Berufsvertretung und Selbstverwaltung aller Apotheker, nachzukommen.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz.

Ansprechpartner

Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz

Adresse

Hausanschrift

Am Gautor 15

55131 Mainz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6131 27012-0

Fax: +49 6131 27012-22

E-Mail: geschaeftsstelle@lak-rlp.aponet.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 24.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Antragsformular und beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde

Formulare

Folgende Formulare stehen auf der Seite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter => Patienten / Alle => Downloads => Service zur Verfügung und können z. T. digital (pdf-Datei) ausgefüllt werden:

  • Anmeldung Kammermitgliedschaft
  • Abmeldung Kammermitgliedschaft
  • SEPA-Basis-Lastschriftmandat

Voraussetzungen

Ausübung des Apothekerberufs in Rheinland-Pfalz auf Grundlage einer Approbation oder Berufserlaubnis (Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs).

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Apotheker, die ihren Beruf in Rheinland-Pfalz ausüben, gehören der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz als Mitglied an.

Das Kammermitglied hat der Landesapothekerkammer die Aufnahme, Beendigung und Verlegung ihrer beruflichen Tätigkeit unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen mitzuteilen. In der Mitteilung über die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit sind Vor- und Familiennamen, frühere Namen, das Geburtsdatum, die derzeitige Anschrift anzugeben und die Berechtigung zur Ausübung des Berufs und zur Führung der Berufsbezeichnung nachzuweisen. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen.

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung erfolgen.

Kosten

Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.

Regelmäßige Mitgliedsgebühren regelt die Gebührenordnung Rheinland-Pfalz auf der Seite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz => Patienten / Alle => Downloads => Recht => Kammerrecht

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch MWG, Referat 15205 am 28.09.2021

Version

Technisch erstellt am 30.09.2021

Technisch geändert am 25.01.2024

Stichwörter

Apotheker, Approbation, Mitgliedschaft, Apothekerin, Kammer

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020