Mitgliederverzeichnis der Landesapothekerkammer Aufnahme

    Mitgliederverzeichnis der Landesapothekerkammer aufnehmen

    Als Apotheker/in in Rheinland-Pfalz müssen Sie sich, in der Regel, als Mitglied bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz anmelden.

    Beschreibung

    Die Mitgliedschaft ermöglicht der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ihre öffentlich-rechtliche Aufgabe, der gesetzlichen Berufsvertretung und Selbstverwaltung aller Apotheker, nachzukommen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Gautor 15

    55131 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 27012-0

    Fax: +49 6131 27012-22

    E-Mail: geschaeftsstelle@lak-rlp.aponet.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformular und beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde

    Formulare

    Folgende Formulare stehen auf der Seite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter => Patienten / Alle => Downloads => Service zur Verfügung und können z. T. digital (pdf-Datei) ausgefüllt werden:

    • Anmeldung Kammermitgliedschaft
    • Abmeldung Kammermitgliedschaft
    • SEPA-Basis-Lastschriftmandat

    Voraussetzungen

    Ausübung des Apothekerberufs in Rheinland-Pfalz auf Grundlage einer Approbation oder Berufserlaubnis (Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Apotheker, die ihren Beruf in Rheinland-Pfalz ausüben, gehören der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz als Mitglied an.

    Das Kammermitglied hat der Landesapothekerkammer die Aufnahme, Beendigung und Verlegung ihrer beruflichen Tätigkeit unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen mitzuteilen. In der Mitteilung über die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit sind Vor- und Familiennamen, frühere Namen, das Geburtsdatum, die derzeitige Anschrift anzugeben und die Berechtigung zur Ausübung des Berufs und zur Führung der Berufsbezeichnung nachzuweisen. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen.

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung erfolgen.

    Kosten

    Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.

    Regelmäßige Mitgliedsgebühren regelt die Gebührenordnung Rheinland-Pfalz auf der Seite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz => Patienten / Alle => Downloads => Recht => Kammerrecht

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Approbation, Apothekerin, Mitgliedschaft, Kammer, Apotheker

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English