Mitgliederverzeichnis der Landespsychotherapeutenkammer Aufnahme

    Mitgliederverzeichnis der Landespsychotherapeutenkammer aufnehmen

    Sie sind Psychologische*r Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in und wollen in Rheinland-Pfalz eine Tätigkeit aufnehmen? Dann melden Sie sich unbedingt mit Tätigkeitsaufnahme bei der Landespsychotherapeutenkammer an.

    Beschreibung

    Mitgliedschaft anmelden bei der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, Referat Mitgliederverwaltung, Beiträge und Buchhaltung, Psychotherapeutenausweis und Digitalisierung.

    Ansprechpartner

    Referat Mitgliederverwaltung, Beiträge und Buchhaltung, Psychotherapeutenausweis und Digitalisierung

    Adresse

    Hausanschrift

    Diether-von-Isenburg-Str. 9-11

    55116 Mainz

    Öffnungszeiten

    Telefonische Sprechzeiten: Di. u. Do. 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 10:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 9305512

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Meldebogen (ausgefüllt und unterschrieben)

    • Nachweis des akademischen Grades
    • Promotionsurkunde
    • Habilitationsurkunde
    • falls Sie eine Psychotherapieausbildung gemacht haben: Nachweise über den Abschluss
    • Approbationsurkunde mit Zeugnis zur Approbation oder Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung nach dem Psychotherapeutengesetz

    Im Meldebogen sind die erforderlichen Unterlagen entsprechend gekennzeichnet.

    Hinweis: Die Approbationsurkunde, das Zeugnis zur Approbation und die Promotions- bzw. Habilitationsurkunde müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopie vorlegen, alle anderen Unterlagen als einfache Kopie.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie sind zur Mitgliedschaft verpflichtet, wenn Sie

    • als Psychologische Psychotherapeut*in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in approbiert sind oder eine Erlaubnis zur Berufsausübung nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen und
    • Ihre berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise im Land Rheinland-Pfalz ausüben.
    • Sind Sie Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder eines sonstigen Vertragsstaates? Dann müssen Sie sich nicht bei der Landespsychotherapeutenkammer anmelden, wenn Sie hier Ihren Beruf nur vorübergehend und gelegentlich ausüben. Voraussetzung ist, dass Sie in einem anderen europäischen Vertragsstaat beruflich niedergelassen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Kammermitgliedschaft ist eine Pflichtmitgliedschaft. Die Entscheidung zur Aufnahme oder Ablehnung der Kammermitgliedschaft kann im Rahmen des verwaltungsrechtlichen Verfahrens mit den Rechtsbehelfen Widerspruch und Klage als Rechtsbehelfe angefochten werden.

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Den Meldebogen erhalten Sie bei der Landespsychotherapeutenkammer vor Ort oder können ihn im Internet auf der Homepage der Kammer herunterladen. Sie finden den Meldebogen auf der Webseite im Bereich Psychotherapeuten / Formulare / Mitgliedschaft. Schicken Sie das Formular unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit in Rheinland-Pfalz.

    Kosten

    Für die Anmeldung: keine.

    Für die Mitgliedschaft: Einkommensabhängiger Jahresbeitrag. Nähere Informationen erhalten Sie bei der LPK RLP.

    Hinweis: Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiAs) und Doppelmitglieder mit anderen Heilberufekammern zahlen einen ermäßigten Beitrag.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Psychologische Psychotherapeut*in sowie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in in Rheinland-Pfalz müssen Sie sich bei der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz anmelden.

    Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

    • die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten,
    • deren Weiter- und Fortbildung zu fördern und
    • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

    Hinweis: Wenn Sie Ihre psychotherapeutische Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie auf Antrag freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

    Bemerkungen

    Sollten Sie spezifische Fragen haben, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Psychotherapeutinnen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Approbation, Psychotherapeuten, Kammer, Mitgliedschaft, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English