Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten Erteilung
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    Wirtschaftsgüter und Rechte - Zulassung zum Börsenhandel beantragen

    Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen zugelassen werden.

    Beschreibung

    An einer Börse nach § 23 BörsG handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate. Diese Güter und Rechte werden in Deutschland nur an der EEX in Leipzig und der Eurex in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit zur Börsenaufsicht obliegt der obersten Landesbehörde.

    Ansprechpartner

    Deutsche Börse weltweit

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2021
    Technisch geändert am 19.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2021
    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020