• Altrich (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten Erteilung

Wirtschaftsgüter und Rechte - Zulassung zum Börsenhandel beantragen

Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen zugelassen werden.

Beschreibung

An einer Börse nach § 23 BörsG handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate. Diese Güter und Rechte werden in Deutschland nur an der EEX in Leipzig und der Eurex in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit zur Börsenaufsicht obliegt der obersten Landesbehörde.

Ansprechpartner

Deutsche Börse weltweit

Internet

Version

Technisch erstellt am 19.10.2021

Technisch geändert am 19.10.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 17.12.2024

Version

Technisch erstellt am 13.09.2021

Technisch geändert am 18.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020