Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten Erteilung
Wirtschaftsgüter und Rechte - Zulassung zum Börsenhandel beantragen
Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen zugelassen werden.
Beschreibung
An einer Börse nach § 23 BörsG handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate. Diese Güter und Rechte werden in Deutschland nur an der EEX in Leipzig und der Eurex in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit zur Börsenaufsicht obliegt der obersten Landesbehörde.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.09.2023