Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Ausstellung

    Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen

    Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.

    Beschreibung

    Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.

    Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.

    Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.

    Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.

    Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 25 09

    55015 Mainz

    Hausanschrift

    Schillerplatz 7

    55116 Mainz

    Kontakt

    Fax: +49 6131 262-1113

    Telefon Festnetz: +49 6131 262-0

    E-Mail: service@rheinhessen.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
    • Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK

    Formulare

    - Formulare: Anmeldeformular der IHK

    - Onlineverfahren: nur zur Anmeldung

    - Schriftformerfordernis: nein

    - persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung

    Voraussetzungen

    • Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruchsverfahren

    Verfahrensablauf

    Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

    • Sie melden sich zunächst bei Ihrer IHK zu der
    • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
    • Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
    • Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.

    Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben übernehmen.

    Fristen

    • Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
    • Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

    Bearbeitungsdauer

    • Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden
    • Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.

    Kosten

    Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Bewachungsgewerbe, 34a, Unterrichtung, Security, Bewacherregister, Bewachung, Sicherheitskraft, § 34a GewO, Wachpersonal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English