Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.
Beschreibung
Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.
Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.
Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.
Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.
Hinweise für Worms: Bewachungsgewerbe
- Bewachungsgewerbe § 34a GewO
Wer gewerbsmäßig Leben und Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt hierfür eine entsprechende Erlaubnis. Die Erlaubnis gilt bundesweit und wird zeitlich nicht begrenzt.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 25 09
55015 Mainz
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte
Beschreibung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: gewerbe@worms.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
- Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK
Hinweise für Worms: Bewachungsgewerbe
Zur Beantragung der Erlaubnis sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Antragstellern benötigen wir zusätzlich die Aufenthaltsgenehmigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Sachkundenachweis nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GewO
- Bescheinigung in Steuersachen von der Stadtkasse
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts (www.vollstreckungsportal.de)
- Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes
- Nachweis über Haftpflichtversicherung
Formulare
- Formulare: Anmeldeformular der IHK
- Onlineverfahren: nur zur Anmeldung
- Schriftformerfordernis: nein
- persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung
Voraussetzungen
- Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruchsverfahren
Verfahrensablauf
Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich zunächst bei Ihrer IHK zu der
- Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
- Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
- Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.
Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben übernehmen.
Fristen
- Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
- Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.
Bearbeitungsdauer
- Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden
- Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.
Kosten
Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.
Hinweise für Worms: Bewachungsgewerbe
Anzahlung bei Antragstellung in Höhe von 500,00 €
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.10.2020
Stichwörter
Bewacherregister, Wachpersonal, § 34a GewO, Sicherheitskraft, Bewachung, 34a, Unterrichtung, Security, Bewachungsgewerbe