Schulungsveranstalter für die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten Anerkennung
    99028008016000

    Anerkennung eines Lehrgangs zur Schulung von Gefahrgutbeauftragten beantragen

    Möchten Sie Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen, müssen Sie als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.

    Beschreibung

    Dafür ist ein Antrag bei der für Sie örtlich zuständigen IHK erforderlich. Im Antrag müssen Sie u.a.

    • den Umfang der Anerkennung angeben (Straßenverkehr, Binnenschifffahrt, Eisenbahnverkehr, Seeschiffsverkehr);
    • für jeden Lehrgangsteil einen Stundenplan beifügen
    • das vorhandene Lehrmaterial, Anschauungsmaterial angeben;

    Als Lehrgangsveranstalter müssen Sie über die notwendigen Räumlichkeiten für die Durchführung der theoretischen Unterrichtseinheiten der teilweise praktischen Lehrgangsteile sowie über das erforderliche Ausbildungsmaterial verfügen. Außerdem muss Ihr Lehrpersonal fachlich und pädagogisch qualifiziert sein.

    Die zuständige IHK kann Ihre Räumlichkeiten und das Lehrmaterialien in Augenschein zu nehmen. Auch kann die IHK Kontakt zu den von Ihnen als Lehrkräfte angegebenen Personen aufnehmen, um ggf. Termine für ergänzende Beurteilungsgespräche zu vereinbaren.

    Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Anerkennung durch einen Anerkennungsbescheid von der örtlich zuständigen IHK bestätig. Aus diesem geht hervor, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen durchführen dürfen.

    zuständige Stelle

    In Rheinland-Pfalz ist die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) zuständig.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für die Pfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigsplatz 2-4
    67059 Ludwigshafen am Rhein

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    Postanschrift

    Postfach 210744
    67007 Ludwigshafen am Rhein

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010
    Technisch geändert am 22.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    • Formulare: Antrag nach Vorgabe der zuständigen IHK
    • Onlineverfahren möglich:  nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja (insbesondere bei der Überprüfung der Referentenqualifikation)

    Voraussetzungen

    • Geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen
    • Geeignetes Unterrichtsmaterial
    • Qualifiziertes Lehrpersonal

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).

    • Die IHK prüft zunächst die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
    • Gegebenenfalls besuchen Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort. Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
    • Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung.

    Nachdem Ihre Schulungsstätte anerkannt wurde, dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.

    Weitere Informationen

    Auf der Homepage der örtlich zuständigen IHK sind Informationen zur Antragsstellung hinterlegt.

    Allgemeine Informationen zum Thema Gefahrgutbeauftragte finden Sie auf der Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages:
    DIHK Gefahrgutbeauftragte

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2021
    Technisch geändert am 07.10.2025

    Stichwörter

    Straßenverkehr, Anerkennung, Seeschiffsverkehr, Eisenbahnverkehr, Verkehrsträger, Schulungsveranstalter, Binnenschiffsverkehr, Gefahrgutbeauftragte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020