Schulungsveranstalter für die Ausbildung im Gefahrguttransport Anerkennung

    Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen

    Wenn Sie Schulungen für Gefahrgutfahrer durchführen möchten, müssen Sie als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.

    Beschreibung

    Die Anerkennung kann für die Kurse Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und für Auffrischungsschulungen beantragt werden.

    Dafür ist ein Antrag bei der für Sie örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich. Der Antrag muss u.a. folgende Angaben enthalten:

    • den Umfang der Anerkennung (Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7) angeben,
    • die Unterrichtspläne für die Erstschulung und Auffrischungsschulung auf Grundlage der IHKKurspläne,
    • den Ort der Schulung, insbesondere für die praktischen Lehrgangsteile wie Ausbildungs und Feuerlöschort,
    • die Uhrzeiten unter Berücksichtigung von Pausen und Wegezeiten zum und vom Ort der Schulung für die praktischen Lehrgangsteile (Wegezeiten werden nicht den vorgesehenen Unterrichtseinheiten hinzugerechnet)
    • die Zuordnung der Themen zum Themensektor des jeweiligen Kursplanes
    • die Art der Unterrichtform (methodischdidaktische Anforderungen)
    • die Kennzeichnung der praktischen Teile
    • die fachliche Qualifikation der Lehrkräfte sowie die Nachweise der Befähigung zur erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse durch entsprechende Zeugnisse/Nachweise/Bescheinigungen
    • das vorhandene Lehrmaterial,
    • die Schulungsstätte und deren Ausstattung
    • Als Lehrgangsveranstalter müssen Sie über die notwendigen Räumlichkeiten für die Durchführung der theoretischen Unterrichtseinheiten der teilweise praktischen Lehrgangsteile sowie über das erforderliche Ausbildungsmaterial verfügen. Außerdem muss Ihr Lehrpersonal fachlich und pädagogisch qualifiziert sein.

      Die zuständige IHK kann Ihre Räumlichkeiten und das Lehrmaterialien in Augenschein zu nehmen. Auch kann die IHK Kontakt zu den von Ihnen als Lehrkräfte angegebenen Personen aufzunehmen, um ggf. Termine für evtl. erforderliche ergänzende Beurteilungsgespräche zu vereinbaren.

      Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Anerkennung durch einen Anerkennungsbescheid von der örtlich zuständigen IHK bestätig. Aus diesem geht hervor, für welche Kurse die Schulungen durchgeführt werden dürfen.

    zuständige Stelle

    In Rheinland-Pfalz ist die örtliche Industrie-und Handelskammer (IHK) zuständig.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für die Pfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigsplatz 2-4

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Postanschrift

    Postfach 210744

    67007 Ludwigshafen am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 5904-0

    Fax: +49 621 5904-1214

    E-Mail: info@pfalz.ihk24.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Gemeinde Limburgerhof

    Aktuelles

    Die Gemeinde Limburgerhof gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Burgunder Platz 2

    67117 Limburgerhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@limburgerhof.de

    Telefon Festnetz: 06236 691-0

    Fax: 06236 691-170

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2019 (von: Webservice, GV_Limburgerhof)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, GV_Limburgerhof)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Kurspläne/Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
    • Stundeneinteilung (mit Pausen)
    • zu behandelndes Thema inkl. der geplanten Zeitansätze
    • Art des Unterrichts (z.B. Vortrag, Lehrgespräch, technische Medien, Filmvortrag, praktische Übungen)
    • Unterlagen der eingesetzten Lehrkräfte als Nachweis der fachlichen und methodischdidaktischen Eignung
      • Beruflicher Werdegang
      • Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
      • Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
      • Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
      • Vorlage einer gültigen ADR-Bescheinigung für alle Klassen (in Tanks und anders als in Tanks)
      • Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit

    Formulare

    • Formulare: Antrag nach Vorgabe der zuständigen IHK
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig:  ja (insbesondere bei der Überprüfung der Referentenqualifikation)

    Voraussetzungen

    • Lehrplan entsprechend der von der IHK vorgegebenen Kursplänen
    • Geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen, auch für vorgeschrieben praktische Übungen
    • Geeignetes Unterrichtsmaterial
    • Qualifiziertes Lehrpersonal

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • In einigen Bundesländern: Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtsverfahren
    • Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Anerkennung / Nicht-Anerkennung

    Verfahrensablauf

    Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).

    • Die IHK prüft zunächst die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
    • Gegebenenfalls besuchen Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort. Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
    • Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung.

    Nachdem Ihre Schulungsstätte anerkannt wurde, dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Prüfung des Antrags sollte in Abhängigkeit von den eingereichten Unterlagen innerhalb von drei Wochen nach Eingang erfolgen. Die Durchführung eines Beurteilungsgespräches mit den Lehrkräften kann ggf. zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen.

    Kosten

    Die Gebühr für die Anerkennung richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

    Weitere Informationen

    Auf der Homepage der örtlich zuständigen IHK sind Informationen zur Antragsstellung hinterlegt.

    Allgemeine Informationen rund um das Thema Gefahrgutfahrer wie Musterkurspläne finden Sie auf der Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK):
    DIHK Gefahrgutfahrer

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 07.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gefahrgutfahrer, ADR-Schulung, Schulungssystem, Auffrischungsschulung, ADR, Aufbaukurs, Schulungsveranstalter, Basiskurs

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)