Prüfungen von Gefahrgutfahrern Durchführung

    Gefahrgutfahrerprüfung ablegen

    Um gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren, müssen Sie eine ADR-Schulungsbescheinigung haben.

    Beschreibung

    Hierfür müssen Sie zunächst eine mindestens zweieinhalbtägige Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter besuchen. Anschließend müssen Sie eine Prüfung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) bestehen.

    Die Prüfung für Gefahrgutfahrer wird von der örtlich zuständigen IHK in der Regel im Anschluss an die entsprechende Schulung in den Räumlichkeiten des Schulungsveranstalters durchgeführt.

    Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und Auffrischungsschulung. Jede Schulung schließt mit einer

    Die Prüfungsdauer beträgt bei der:

    • Erstschulung
      • Basiskurs                       45 Minuten
      • Aufbaukurs Tank           45 Minuten
      • Aufbaukurs Klasse 1     30 Minuten
      • Aufbaukurs Klasse 7     30 Minuten
      • Auffrischungsschulung               30 Minuten

    Die ADR-Schulungsbescheinigung gilt fünf Jahre ab dem Datum der bestandenen Grundprüfung. Für die Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um weitere 5 Jahre muss eine Auffrischungsschulung besucht und die Auffrischungsprüfung bestanden werden. Dies muss zwingend vor Ablauf der Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgen. Ist das Datum der Gültigkeit überschritten, ist zwingend eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren.

    ADR-Schulungsbescheinigungen werden um weitere 5 Jahre ab dem Gültigkeitsdatum verlängert, wenn die Auffrischungsschulung innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde.

    zuständige Stelle

    Industrie- und Handelskammer

    Zuständigkeit

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstr. 2

    56068 Koblenz

    Postanschrift

    Postfach 20 08 62

    56008 Koblenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 106-0

    Fax: +49 261 106-234

    E-Mail: service@koblenz.ihk.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 15

    53518 Adenau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 36

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    ehemaliges AOK Gebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 23

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kapellenstraße 12

    56651 Niederzissen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenstraße 7

    53489 Sinzig

    (gegenüber Bahnhof)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 24-30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 59

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de

    E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de

    Telefon Festnetz: 02636 9740-500

    Telefon Festnetz: 02636 9740101

    Telefon Festnetz: 02641 975-0

    Telefon Festnetz: 02641 975-610

    Telefon Festnetz: 02641 975-660

    Telefon Festnetz: 02642 901966

    Telefon Festnetz: 02691 305320

    Fax: 02641 975-456

    Fax: 02641 975-699

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2023 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldung der Prüfungsteilnehmer in der Regel durch den Schulungsveranstalter
    • Prüfungsbogen
    • Niederschrift

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja (bei der Prüfung)

    Voraussetzungen

    Sie werden zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn Sie ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen wurde.

    Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs erfolgt nur dann, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden haben.

    Zur Auffrischungsprüfung werden Sie nur zugelassen,

    wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • In einigen Bundesländern: Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtsverfahren
    • Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung

    Verfahrensablauf

    Zunächst besuchen Sie einen mindestens 2,5-tägigen Lehrgang bei einem anerkannten Veranstalter.

    • In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
    • Die IHK führt die Prüfung durch. Dies erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an den Lehrgang in den Räumen des Veranstalters.
    • Die Prüfung ist bestanden, wenn die auf den Prüfungsbogen angegebenen Fehlerzahl nicht überschritten wurde.

    Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung aus und Sie können tätig werden.

    Fristen

    Die ADR-Bescheinigung ist 5 Jahre gültig.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

    Kosten

    Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

    Weitere Informationen

    Kurspläne für die einzelnen Prüfungskategorien können Sie hier finden:
    DIHK-Informationen für Gefahrgutfahrer

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 01.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Aufbaukurs, Gefahrgutfahrer, ADR-Schulungsbescheinigung, Basiskurs, Auffrischungsschulung, ADR-Schein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)