Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Waffen oder Munition handeln wollen, benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Für den gewerbsmäßigen Handel mit Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Gleiches gilt, wenn Sie selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Waffenhandel betreiben.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Sie sind verpflichtet, den Umgang mit Schusswaffen elektronisch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Waffenbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
17er Straße 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau C. Vollmer (Waffenbehörde, Bußgeldstelle)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimPostanschrift
17er-Straße 1
76726 GermersheimE-Mail: waffenbehoerde@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-245
Internet
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes. Sie werden den Waffenhandel gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung ausüben.
- Sie sind fachkundig im Sinne des Waffengesetzes
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
- die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen
- Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Fachkunde, Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 WaffG)
- die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen
Kosten
Gebühr ab 300,00 EUR bis 2.000,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.05.2025
Stichwörter
Waffenhändler, Waffenhandel, Waffenhändlerin, gewerbsmäßiger Waffenhandel, Jagdgeschäft, Gewerbsmäßiger Munitionshandel, Munitionshandel, Waffengeschäft