Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition Erteilung
    99089153001000

    Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig mit Waffen oder Munition handeln wollen, benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Für den gewerbsmäßigen Handel mit Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Gleiches gilt, wenn Sie selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Waffenhandel betreiben.

    Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

    Sie sind verpflichtet, den Umgang mit Schusswaffen elektronisch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Waffenbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    17er Straße 1
    76726 Germersheim

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. geschlossen Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Annahmeschluss Ausländerbehörde: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2014
    Technisch geändert am 31.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
    • Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes. Sie werden den Waffenhandel gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung ausüben.
    • Sie sind fachkundig im Sinne des Waffengesetzes

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
    • die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen
    • Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Fachkunde, Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 WaffG)
    • die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen

    Kosten

    Gebühr ab 300,00 EUR bis 2.000,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.05.2025

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2021
    Technisch geändert am 27.05.2025

    Stichwörter

    Waffenhändler, Waffenhandel, Waffenhändlerin, gewerbsmäßiger Waffenhandel, Jagdgeschäft, Gewerbsmäßiger Munitionshandel, Munitionshandel, Waffengeschäft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020