Ausbildereignungsprüfung Prüfung

    Ausbildereignungsprüfung ablegen

    Mit der Ausbildereignungsprüfung weisen Sie nach, dass Sie geeignet sind, die Berufsausbildung von Auszubildenden durchzuführen.

    Beschreibung

    Als Ausbilder müssen Sie nachweisen, dass Sie das zur Berufsbildung erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit den wichtigen Ausbildungsmethoden vertraut sind.

    In der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist die Ausbildereignung unverzichtbar, in vielen Bereichen der Unternehmen ist sie eine wichtige Zusatzqualifikation. Sie ist Bestandteil zahlreicher Fortbildungsabschlüsse.

    Diese Eignung weisen Sie in einer Prüfung nach. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

    Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeiten. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel drei Stunden. Ein Prüfungssatz besteht aus ca. 70 Aufgaben. Dieser Prüfungsteil findet in der Regel als PC-Prüfung statt.

    Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine typische Ausbildungssituation in einem Rollenspiel oder einer Präsentation bearbeiten und anschließend in einem Fachgespräch Ihr Vorgehen erläutern.

    Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden.

    Sie sollten sich gut auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt zahlreiche private Anbieter, die z.B. Vorbereitungskurse anbieten. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

    Die Prüfungen finden zu festen Terminen bei der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und anderen für die Berufsausbildung zuständigen Stellen statt.

    zuständige Stelle

    Liste der zuständigen Stellen nach § 71 BBiG in Rheinland-Pfalz (u. a. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer)

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Pfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Altenhof 15

    67655 Kaiserslautern

    Postfachadresse

    Postfach 26 20

    67614 Kaiserslautern

    Kontakt

    Fax: +49 631 3677-180

    Telefon Festnetz: +49 631 3677-0

    E-Mail: info@hwk-pfalz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Industrie- und Handelskammer für die Pfalz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 210744

    67007 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Ludwigsplatz 2-4

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 5904-0

    Fax: +49 621 5904-1214

    E-Mail: info@pfalz.ihk24.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

    Formulare

    • Formular: Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung
    • Onlineverfahren: OnlineAnmeldung teilweise möglich
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung
    • Schriftformerfordernis: nein

    Voraussetzungen

    - Keine Zulassungsvoraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Werden auf den Bescheiden im Verfahren ausgewiesen (Nichtbestehensbescheid, Bestehensbescheid, Gebührenbescheid)

    Verfahrensablauf

    Sie melden sich entsprechend der Vorgabe der jeweiligen zuständigen Stelle zur Prüfung an.

    • Sie erhalten eine Einladung zur Prüfung. Die Einladung gilt als Zulassungsbestätigung.
    • Eine verspätete Anmeldung zur Prüfung ist in der Regel mit einem zusätzlichen Verwaltungskostenzuschlag im Rahmen des Gebührentarifs verbunden.
    • Am Prüfungstag müssen Sie sich anhand der Einladung und eines Ausweisdokuments ausweisen.
    • In der Regel wird der praktische Teil der Prüfung nach dem schriftlichen Teil der Prüfung absolviert.
    • Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten Sie ein Zeugnis.

    Bearbeitungsdauer

    Das gesamte Prüfungsverfahren dauert ca. drei Monate.

    Kosten

    Die Prüfungen sind kostenpflichtig und richten sich nach dem Gebührentarif der jeweiligen zuständigen Stelle und sind auf der Homepage der jeweiligen Stelle einzusehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 27.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Ausbildung durchführen, Ausbildung planen, AdA, AdA-Schein, Prüfung, Prüfungszeugnis, Prüfungszulassung, Zulassungsvoraussetzungen, Ausbildung abschließen, Ausbildereignungsprüfung, Berufs- und arbeitspädagogische Eignung, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, AEVO, Anmeldung zur Prüfung, Ausbildungsvoraussetzungen prüfen, Prüfung AEVO, Ausbildereignung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de