• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Ausbildereignungsprüfung Prüfung

Ausbildung der Ausbilder gemäß AEVO

Mit der Ausbildereignungsprüfung weisen Sie nach, dass Sie geeignet sind, die Berufsausbildung von Auszubildenden durchzuführen.

Beschreibung

Als Ausbilder müssen Sie nachweisen, dass Sie das zur Berufsbildung erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit den wichtigen Ausbildungsmethoden vertraut sind.

In der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist die Ausbildereignung unverzichtbar, in vielen Bereichen der Unternehmen ist sie eine wichtige Zusatzqualifikation. Sie ist Bestandteil zahlreicher Fortbildungsabschlüsse.

Diese Eignung weisen Sie in einer Prüfung nach. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeiten. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel drei Stunden. Ein Prüfungssatz besteht aus ca. 70 Aufgaben. Dieser Prüfungsteil findet in der Regel als PC-Prüfung statt.

Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine typische Ausbildungssituation in einem Rollenspiel oder einer Präsentation bearbeiten und anschließend in einem Fachgespräch Ihr Vorgehen erläutern.

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden.

Sie sollten sich gut auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt zahlreiche private Anbieter, die z.B. Vorbereitungskurse anbieten. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

Die Prüfungen finden zu festen Terminen bei der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und anderen für die Berufsausbildung zuständigen Stellen statt.

zuständige Stelle

Liste der zuständigen Stellen nach § 71 BBiG in Rheinland-Pfalz (u. a. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer)

Ansprechpartner

Handwerkskammer Trier

Adresse

Hausanschrift

Loebstraße 18

54292 Trier

Postanschrift

Postfach 4370

54233 Trier

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 651 207-0

Fax: +49 651 207-115

E-Mail: info@hwk-trier.de

Version

Technisch erstellt am 07.12.2009

Technisch geändert am 06.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Industrie- und Handelskammer Trier

Adresse

Hausanschrift

Herzogenbuscher Straße 12

54292 Trier

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 651 9777-0

Fax: +49 651 9777-150

E-Mail: infocenter@trier.ihk.de

Version

Technisch erstellt am 07.12.2009

Technisch geändert am 07.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Formulare

  • Formular: Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung
  • Onlineverfahren: OnlineAnmeldung teilweise möglich
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung
  • Schriftformerfordernis: nein

Voraussetzungen

- Keine Zulassungsvoraussetzungen

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Werden auf den Bescheiden im Verfahren ausgewiesen (Nichtbestehensbescheid, Bestehensbescheid, Gebührenbescheid)

Verfahrensablauf

Sie melden sich entsprechend der Vorgabe der jeweiligen zuständigen Stelle zur Prüfung an.

  • Sie erhalten eine Einladung zur Prüfung. Die Einladung gilt als Zulassungsbestätigung.
  • Eine verspätete Anmeldung zur Prüfung ist in der Regel mit einem zusätzlichen Verwaltungskostenzuschlag im Rahmen des Gebührentarifs verbunden.
  • Am Prüfungstag müssen Sie sich anhand der Einladung und eines Ausweisdokuments ausweisen.
  • In der Regel wird der praktische Teil der Prüfung nach dem schriftlichen Teil der Prüfung absolviert.
  • Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten Sie ein Zeugnis.

Bearbeitungsdauer

Das gesamte Prüfungsverfahren dauert ca. drei Monate.

Kosten

Die Prüfungen sind kostenpflichtig und richten sich nach dem Gebührentarif der jeweiligen zuständigen Stelle und sind auf der Homepage der jeweiligen Stelle einzusehen.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz 27.12.2023 am 02.01.2024

Version

Technisch erstellt am 10.09.2021

Technisch geändert am 01.11.2024

Stichwörter

Ausbildung planen, Prüfungszulassung, Zulassungsvoraussetzungen, Ausbildereignungsprüfung, Berufs- und arbeitspädagogische Eignung, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, AdA, Ausbildung abschließen, Prüfung, AdA-Schein, Prüfung AEVO, Ausbildung durchführen, Ausbildungsvoraussetzungen prüfen, AEVO, Ausbildereignung, Anmeldung zur Prüfung, Prüfungszeugnis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020