Alleinerbschein einziehen
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenen Erben nicht die wirklichen Erben sind, kann der Erbschein wieder eingezogen werden.
Beschreibung
Erfährt das Nachlassgericht, dass die in dem Erbschein aufgeführten Erben nicht die wirklichen Erben des Erblassers sind, muss es von Amts wegen den Erbschein einziehen. Der Erbschein wird damit kraftlos und die in diesem unrichtigen Erbschein aufgeführten vermeintlichen Erben können nicht mehr gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen. Die Einziehung des Erbscheins kann auch von dem wirklichen Erben bei Gericht angeregt werden.
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Zuständiges Nachlassgericht für die kreisfreie Stadt Speyer ist das
Amtsgericht Speyer
Wormser Straße 41
67346 Speyer
Telefon: 06232 609-0
Telefax: 06232 609-2891
E-Mail: agsp@zw.jm.rlp.de
Webseite: https://agsp.justiz.rlp.de/de/startseite
Zuständiges Nachlassgericht für die kreisfreie Stadt Speyer ist das
Amtsgericht Speyer
Wormser Straße 41
67346 Speyer
Telefon: 06232 609-0
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E-Mail: agsp@zw.jm.rlp.de
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Ansprechpartner
Stadt Speyer
Aktuelles
Die Stadt Speyer ist eine kreisfreie Stadt.
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Stichwörter
Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht
erforderliche Unterlagen
Das Verfahren wird von Amts wegen vom Nachlassgericht durchgeführt. Sollten Sie ein solches Verfahren beantragen, sind nachfolgende Unterlagen hilfreich:
- Ihr Personalausweis oder Reisepass,
- die Sterbeurkunde der verstorbenen Person (Erblasser),
- das Familienstammbuch zur Dokumentation der Verwandtschaft,
- Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt,
- Namen und Anschriften der Miterben,
- Nachweise, aus welchem Grund bestimmte Personen, die eigentlich erben würden, keine Erben mehr sind, zum Beispiel ihre Sterbeurkunden, Erbausschlagungs oder Erbverzichtserklärungen,
- gegebenenfalls Testamente oder Erbverträge,
- den Güterstand (bei Eheleuten) oder den Vermögensstand (bei eingetragenen Lebenspartnerschaften).
Formulare
Formulare sind nicht erforderlich.
Voraussetzungen
Es existiert ein Allerbschein und dieser weist eine Person als Erben aus, die kein Erbe ist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Einziehungsbeschluss kann eine Beschwerde erhoben werden.
Verfahrensablauf
Das Amtsgericht prüft von Amts wegen oder auf Antrag, ob der Erbschein wegen Unrichtigkeit einzuziehen ist.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität des Erbfalls.
Kosten
Über die Kosten des gerichtlichen Verfahrens über die Einziehung des Erbscheins bestimmt das Gericht nach § 353 Abs. 2 Satz 1 FamFG. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach dem Streitwert, der sich nach der Höhe des Nachlasswertes abzüglich der Schulden bemisst.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 24.06.2021
Stichwörter
Erbschein einziehen, Erbschein, falscher Erbschein, Nachfolge feststellen, Erbschein kraftlos, mehrere Erben, Kraftloserklärung