Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Steuerklasse VI bei einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern Steuerklasse VI bei weiteren Beschäftigungsverhältnis

    Die Arbeitslöhne aus allen weiteren Beschäftigungsverhältnissen werden nach der Steuerklasse VI besteuert.

    Beschreibung

    Stehen Sie in mehreren Beschäftigungsverhältnissen, nimmt das Unternehmen, mit dem sie ein Hauptarbeitsverhältnis eingegangen sind, den Lohnsteuerabzug von Ihrem Arbeitslohn nach der Steuerklasse vor, die Ihrem steuerlichen Familienstand entspricht. Hierbei handelt es sich um die Steuerklassen I bis V. 

    Ihr erstes Arbeitsverhältnis bzw. Ihr Hauptarbeitsverhältnis gehen Sie in der Regel mit dem Unternehmen ein, von dem Sie den höheren Arbeitslohn erhalten.

    Bei jedem weiteren Beschäftigungsverhältnis (Nebenarbeitsverhältnis) ist der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI vorzunehmen. 

    Alle weiteren Beschäftigungsverhältnisse sind beim Hauptarbeitgeber anzuzeigen.

    Ein Antrag beim Finanzamt auf Zuteilung der Steuerklasse VI ist nicht erforderlich.

    Wird Arbeitslohn nach der Steuerklasse VI versteuert, sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben (s. weiterführende Informationen).

    Ansprechpartner

    Finanzamt Idar-Oberstein

    Beschreibung

    Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

    Der Amtsbezirk des Finanzamtes Idar-Oberstein umfasst das Gebiet des Landkreises Birkenfeld sowie der Verbandsgemeinde Kirn-Land.

    Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich ist das Finanzamt Idar-Oberstein als Finanzkasse landesweit zuständig für die Kassengeschäfte der Finanzämter.

    Aufgaben, die für das Finanzamt Idar-Oberstein von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

    • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
    • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Trier),
    • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Trier),
    • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
    • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Trier),
    • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden).

    Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Idar-Oberstein.

    Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 199

    55743 Idar-Oberstein

    Kontakt

    Fax: +49 6781 68-18333

    Telefon Festnetz: +49 6781 68-0

    E-Mail: poststelle@fa-io.fin-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Gegebenenfalls benötigt das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, eine schriftliche Mitteilung darüber, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt.

    Voraussetzungen

    Es bestehen Arbeitsverhältnisse mit mehreren Unternehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 38b Einkommensteuergesetz (EStG);
    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html
    § 39e Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG);
    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39e.html
    § 46 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG);
    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

    Verfahrensablauf

    Sie teilen dem Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, mit, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Das Unternehmen bei dem das Nebenarbeitsverhältnis besteht, besteuert den Arbeitslohn nach Steuerklasse VI.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Behördenwegweiser, Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern
    https://www.bzst.de/gemfa
     

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Nebenjob, Betriebsstättenfinanzamt, Nebenbeschäftigung, Zweites Dienstverhältnis, Mehrere Beschäftigungsverhältnisse, Lohnkonto, Hauptberuf, Nebentätigkeit, Hauptarbeitgeber, Mehrere Arbeitgeber, lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal, Nebenarbeitgeber, Steuerklasse VI, Zweites Arbeitsverhältnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English