Ursprungszeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen der IHK Ausstellung

    Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen

    Die Industrie- und Handelskammern stellen für die Exportwirtschaft Ursprungszeugnisse und andere Handelsbescheinigungen aus.

    Beschreibung

    In einigen Ländern verlangen Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage sogenannter Ursprungszeugnisse sowie ggfs. die Vorlage weiterer, von der IHK bescheinigter Handelsdokumente. Ein Ursprungszeugnis gibt Auskunft über den Ursprungsort einer Ware.

    Als Exporteur können Sie die Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses oder die Bescheinigung eines Handelsdokuments, z.B. einer Handelsrechnung, bei Ihrer örtlich zuständigen IHK beantragen.

    Anträge können Sie persönlich, per Post oder elektronisch beim Service-Center Ihrer IHK einreichen. Die Registrierung für das elektronische Verfahren bei der zuständigen IHK erfolgt durch Ihre E-Mailanfrage und Übermittlung eines Registrierungscodes.

    Die IHK überprüft die Richtigkeit der Angaben und stellt das Dokument anschließend zeitnah aus. Für die Ausstellung bzw. die Bescheinigung fällt eine Gebühr an. Diese richtet sich nach dem Gebührenkatalog der jeweiligen IHK.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerplatz 7

    55116 Mainz

    Postanschrift

    Postfach 25 09

    55015 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 262-0

    Fax: +49 6131 262-1113

    E-Mail: service@rheinhessen.ihk.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise über den Ursprung der Ware. Ursprungsnachweise können z.B. sein:

    • Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen Betrieb
    • Ursprungszeugnisse einer anderen IHK
    • Ursprungszeugnisse Form A (aus Entwicklungsländern)
    • Präferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EUR
    • Präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EUFreihandelsabkommen
    • Lieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.

    Formulare

    • Formularsatz „Ursprungszeugnis – Antrag auf Ausstellung / Original / Durchschrift“ oder OnlineFormular
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie können den Ursprung der Ware nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage abhängig vom Landesrecht

    Verfahrensablauf

    Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.

    Online-Verfahren:

    • Senden Sie eine EMail an die für Sie zuständige IHK mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung freizuschalten.
    • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus und senden Sie diesen mittels der Online-Anwendung an die IHK.
    • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
    • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
    • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis bzw. das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur.
    • Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
    • Sie können das Dokument bei Bedarf ausdrucken.

    Schriftliches Verfahren:

    • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn
    • Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort beim ServiceCenter Ihrer IHK ein.
    • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
    • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
    • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis bzw. das Handelsdokument.

    Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet.

    Fristen

    - keine

    Bearbeitungsdauer

    • Wenige Minuten im Onlineverfahren.
    • Normalerweise wenige Tage im schriftlichen Verfahren.

    Kosten

    Gebühr: 5 – 25 EUR

    Weitere Informationen

    Hier finden Sie die Webanwendung für die elektronische Beantragung:

    IHK-Webanwendung für elektronische Ursprungszeugnisse

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 19.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2021 (von: Schneider, Nico)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ursprungszeugnisse, Urspungszeugnis IHK, Ursprungszeugnis, Invoice, Packliste, Rechnung, Warenursprung, Ursprung, elektronisches Ursprungszeugnis, IHK-Ursprungszeugnis, UZ, Lieferschein, eUZ, Handelsdokument, Handelsrechnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)