Pflegezeit Zuschüsse beantragen für zusätzliche Leistungen
Wenn Sie einen nahen Angehörigen zu Hause pflegen und deshalb kurzzeitig ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt sind, haben Sie für bis zu 10 Tage Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Auch Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung können Sie beantragen.
Beschreibung
Beschäftigte, die nach § 3 des Pflegezeitgesetzes von der Arbeit vollständig freigestellt wurden oder deren Beschäftigung auf eine geringfügige Beschäftigung reduziert wurde, können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung beantragen.
Für eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach dem Pflegezeitgesetz haben Beschäftigte Anspruch auf einen Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt, wenn sie keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und kein Kranken- oder Verletztengeld bei Erkrankung oder Unfall eines Kindes beanspruchen können. Das gilt für bis zu 10 Arbeitstage. Wenn mehrere Beschäftigte für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen diese Leistung in Anspruch nehmen, gilt sie für insgesamt höchstens 10 Arbeitstage.
Landwirtinnen und Landwirte können unter den genannten Voraussetzungen Betriebshilfe erhalten (200 Euro je Tag für bis zu 10 Tage).
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Mit dem Antrag müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Formulare
Bitte erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse, welche Antragsformulare benötigt werden.
Voraussetzungen
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung können Beschäftigte beantragen, die nach § 3 des Pflegezeitgesetzes von der Arbeit vollständig freigestellt wurden oder deren Beschäftigung durch Reduzierung der Arbeitszeit zu einer geringfügigen Beschäftigung wird.
Pflegeunterstützungsgeld ist möglich bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 des Pflegezeitgesetzes.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Pflegeunterstützungsgeld muss unverzüglich bei der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen der oder des pflegebedürftigen nahen Angehörigen beantragt werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse, welche Antragsformulare benötigt werden.
Fristen
Ein Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld muss unverzüglich gestellt werden.
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.05.2021
Stichwörter
zusätzliche Leistungen für Pflegepersonen, Pflegezeit, Pflegepersonen, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Pflege einer Person, Pflegeunterstützungsgeld, kurzzeitige Arbeitsverhinderung