Kosten zusätzlicher Betreuungsleistungen für Pflegeversicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf Ersatz

    Betreuungskosten Entlastungsbetrag beantragen für Pflegeversicherte

    Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können bis zu 125 Euro monatlich von der Pflegekasse bekommen. Das Geld kann zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden oder zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen im Alltag.

    Beschreibung

    Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

    Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht vollständig ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.

    Der Betrag kann eingesetzt werden für

    • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
    • Leistungen der Kurzzeitpflege,
    • Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) oder
    • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.

    Hinweise für Worms: Betreuungsbehörde

    Die Betreuungsbehörde ist Ansprechpartner für alle Themen rund um die rechtliche Betreuung. Im Betreuungsbehördengesetz (BtBG) findet sich die Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit der Betreuungsbehörde.

    Zu den wesentlichen Aufgaben der Betreuungsbehörde zählen:

    Unterstützung des Betreuungsgerichts durch fachliche Stellungnahme zur Erforderlichkeit einer Betreuung sowie Vorschlag von geeigneten Betreuern

    Beratung, Hilfe und Unterstützung von Betreuten, Bevollmächtigten, ehrenamtlichen Betreuern und Berufsbetreuern

    Beratung und Aufzeigen von Hilfen, die eine Betreuung vermeiden können

    Aufklärung und Information zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

    Überprüfung der Eignung von Personen, die beruflich Betreuungen übernehmen wollen

    Unterstützung bei gerichtlichen Unterbringungen

    Kooperation mit den örtlichen Betreuungsvereinen und Institutionen, die den zu betreuenden Personenkreis unterstützen

    Leitung der örtlichen Arbeitsgemeinschaft zu Betreuungsangelegenheiten in Worms

    • Öffentliche Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
      (nach Terminvereinbarung)

    Ausführliche Informationen zum Betreuungsverfahren

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.07 Fachstelle für Senioren und Inklusion

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-5700

    E-Mail: sabine.steffens@worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Um die Kostenerstattung für die entstandenen Aufwendungen zu erhalten, müssen bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, bei dem die oder der Pflegebedürftige versichert ist, jeweils Belege eingereicht werden. Aus den eingereichten Belegen und dem Antrag auf Erstattung der Kosten muss hervorgehen

    • im Zusammenhang mit welchen der oben genannten Leistungen (Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste oder / und Leistungen nach Landesrecht anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag) den Pflegebedürftigen Eigenbelastungen entstanden sind und
    • in welcher Höhe dafür angefallene Kosten aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden sollen.

    Soweit es sich um Leistungen der Tages- oder Nachtpflege oder der Kurzzeitpflege handelt, entspricht es der Praxis der Pflegekassen, dass auch im Zusammenhang mit diesen Leistungen angefallene Kostenanteile für Unterkunft und Verpflegung aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden können.

    Bitte fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse an, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

    Voraussetzungen

    Für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Entlastungsbetrag müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Antragstellung ist kostenlos.

    Hinweise für Worms: Betreuungsbehörde

    Die Gebühren für öffentliche Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen betragen 10,00 € pro Beglaubigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    privat Pflegeversicherte, Zusätzliche Betreuungsleistungen, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Kosten für allgemeinen Betreuungsbedarf, gesetzlich Pflegeversicherte, Entlastungsbetrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de